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Steuerrecht

Kanzlei für die Prüfung der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel

Einfuhr, Ausfuhr und innergemeinschaftliche Umsätze folgen eigenen umsatzsteuerlichen Regeln, weshalb sowohl die angewandten Sätze als auch die Nachweise einer Prüfung bedürfen. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.

Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt

  1. Liest die Rechnungen zusammen mit Transport- und Zollpapieren

    Das Recht auf eine begünstigte Behandlung hängt davon ab, ob die Unterlagen die Ausfuhr oder die Verbringung der Ware belegen. Die Prüfung erfasst daher den gesamten Belegfluss und nicht allein die Umsatzsteueraufzeichnungen.

  2. Bestimmt die umsatzsteuerliche Art jeder Transaktion

    Einfuhr, Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb folgen getrennten Regeln. Der Berater stellt zunächst den Warenweg und die Rechnungsstellung dar, da sich daraus die umsatzsteuerliche Einordnung ergibt.

  3. Prüft Sätze und Befreiungen in wiederkehrenden Abläufen

    Die Prüfung erfasst die angewandten Sätze und Befreiungen und erlaubt es, Unrichtigkeiten und deren Ursachen zu benennen.

  4. Schließt die Prüfung mit Empfehlungen für die Zukunft ab

    Hinweise zu Verfahren und Dokumentation für künftige Umsätze wiegen ebenso schwer wie die Feststellungen selbst.

Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.

Beschreiben Sie Ihre Sache

Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

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