Kanzlei für die Quellensteuer (WHT)
Zahlungen an ausländische Empfänger, etwa Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren oder Vergütungen für immaterielle Leistungen, können der Quellensteuer unterliegen. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.
Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt
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Ordnet jede Zahlungsart gesondert ein
Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren und Vergütungen für immaterielle Leistungen folgen unterschiedlichen Regeln. Die Prüfung beginnt mit der Feststellung, zu welcher Kategorie eine Zahlung gehört, denn davon hängt die weitere Beurteilung ab.
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Überprüft die angewandten Sätze
Die Vertretung prüft, ob die angewandten Quellensteuersätze den Vorschriften und den maßgeblichen Abkommen entsprechen.
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Beurteilt die eingesetzten Verfahren
Die Vertretung prüft, ob die eingeführten Verfahren die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abrechnung der Steuer tragen. Die Beurteilung der Verfahren ergänzt die Prüfung einzelner Zahlungen.
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Prüft die Meldepflichten des Abzugsverpflichteten
Die Prüfung sollte Einbehaltung und Abrechnung der Steuer sowie die Erfüllung der einschlägigen Meldepflichten umfassen.
Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.
Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.