Kanzlei für PPA und Netzanschlussverträge
Ein Stromabnahmevertrag und ein Netzanschlussvertrag regeln das Verhältnis zwischen Erzeuger, Abnehmer und Netzbetreiber für viele Jahre; ihr Wert hängt daher wesentlich von der Risikoverteilung ab. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.
Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt
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Beginnt mit der Transaktionsstruktur und dem PPA-Modell
Ein physischer und ein virtueller Vertrag verteilen Preis- und Mengenrisiko unterschiedlich. Die Festlegung der Parteienkonstellation und des Abrechnungsmodells gehört vor die Arbeit am Wortlaut einzelner Klauseln.
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Prüft Preismechanismen und Herkunftsnachweise
Abrechnungsregeln, Preismechanismus und Herkunftsnachweise bestimmen die Wirtschaftlichkeit des Vertrags über dessen gesamte Laufzeit. Die Kanzlei benennt, welche dieser Regelungen vor der Unterzeichnung geändert werden sollten.
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Gleicht den Netzanschlussvertrag mit dem Projektzeitplan ab
Die gemeinsame Lektüre beider Dokumente hilft, das Risiko zu erkennen, nicht erfüllbare Verpflichtungen zu übernehmen.
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Führt die Verhandlungen mit dem Vertragspartner und mit dem Netzbetreiber
Die Kanzlei hält in beiden Gesprächen eine einheitliche Position und erstellt die Endfassung im Rahmen des Vereinbarten.
Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.
Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.