Kanzlei für die Gründung einer Energiegenossenschaft
Ob eine Energiegenossenschaft das gesetzliche Abrechnungssystem nutzen kann, hängt von Voraussetzungen ab, die lange vor der Registrierung zu prüfen sind: Zusammensetzung der Mitglieder, Tätigkeitsgebiet, Erzeugungsanlagen und Verbrauch der Mitglieder. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.
Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt
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Prüft die gesetzlichen Voraussetzungen vor dem Entwurf der Satzung
Der Status einer Energiegenossenschaft hängt unter anderem von Voraussetzungen zur Zahl der Mitglieder, zum Tätigkeitsgebiet, zur Leistung der Anlagen und zum Verhältnis der erzeugten Energie zum Verbrauch der Mitglieder ab. Eine Satzung, die vor dieser Prüfung entsteht, kann eine Organisation beschreiben, die das begünstigte Abrechnungssystem nicht nutzen darf.
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Begleitet das Vorhaben bis zur Anmeldung und zu den Verträgen mit dem Netzbetreiber
Die Registrierung der Genossenschaft ist eine Etappe unter mehreren. Die Nutzung der Abrechnung setzt zusätzlich die Aufnahme in das zuständige Verzeichnis und geordnete Beziehungen zum Verteilnetzbetreiber voraus, weshalb der Arbeitsumfang diese ganze Kette umfassen sollte.
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Unterscheidet die Genossenschaft vom Energiecluster und von anderen Modellen
Genossenschaft, Energiecluster und Bürgerenergiegemeinschaft sind verschiedene Konstruktionen mit verschiedenen Voraussetzungen. Die Wahl des Modells sollte sich aus den Zielen und der Zusammensetzung der Gruppe ergeben, nicht aus der Bezeichnung, die zuerst gefallen ist.
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Ordnet Eintritt und Austritt von Mitgliedern
Gemeinsam genutzte Erzeugungsanlagen verlangen Regeln für den Beitritt neuer Mitglieder, das Ausscheiden bisheriger Mitglieder und die Verwaltung des Vermögens. Fehlen diese Regeln, zeigt sich das erst bei der ersten Änderung der Zusammensetzung.
Was wir in diesem Bereich getan haben
HWW hat die Gründergruppe durch die Gründung einer Energiegenossenschaft geführt, von der Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen über die Satzung bis zur Einreichung beim KOWR und zu den Vereinbarungen mit den Verteilnetzbetreibern; die eingetragene Genossenschaft ist zum Vorzugssystem nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz berechtigt. Jeder Fall hat seinen eigenen Sachverhalt, daher sagt dieses Ergebnis nichts über einen weiteren aus.
Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.
Was wir zu diesem Thema veröffentlicht haben
Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.