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Datenschutz

Kanzlei für die Einführung der DSGVO-Dokumentation

Eine geordnete Datenschutzdokumentation legt fest, wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, und unterstützt das Management der damit verbundenen Risiken. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.

Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt

  1. Beginnt mit einer Prüfung der Verarbeitung

    Die Kanzlei ermittelt die Datenquellen, die Verarbeitungsbereiche und die Empfänger, damit die Dokumentation zum tatsächlichen Geschäftsbetrieb passt.

  2. Erstellt den vollständigen Satz der Grunddokumente

    Ein stimmiger Satz umfasst die Datenschutzerklärung, die Datenschutzhinweise, die Auftragsverarbeitungsverträge und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

  3. Beschreibt den Umgang mit Betroffenenanfragen und Datenschutzverletzungen

    Eine betroffene Person kann ihre Rechte ausüben, und in einer Organisation kann es zu einer Verletzung des Datenschutzes kommen. Die Kanzlei erstellt Verfahren, die festlegen, wer in diesen Fällen wie reagiert.

  4. Passt die Dokumentation an Größe und Branche an

    Die Kanzlei richtet die Dokumentation nach der Zahl der Verarbeitungsbereiche, der Organisationsstruktur und der Zahl der Vertragspartner aus; eine gesonderte Branchenanalyse gehört nicht zur Grundeinführung.

Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.

Beschreiben Sie Ihre Sache

Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

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