Kanzlei für Erzeugungskonzessionen für Anlagen erneuerbarer Energien
Je nach Art und Leistung der Anlage ist entweder eine Konzession des Präsidenten der polnischen Energieregulierungsbehörde (URE) oder eine Eintragung im Erzeugerregister erforderlich. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.
Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt
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Klärt zuerst, welches Regime gilt
Am Anfang steht die Feststellung, ob die Anlage eine Konzession benötigt, eine Eintragung im Register genügt oder die Tätigkeit von der Konzessionspflicht ausgenommen ist.
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Stellt die Unterlagen vor der Antragstellung zusammen
Werden Lücken vor der Einreichung erkannt, lassen sich die Unterlagen noch vor Verfahrensbeginn vervollständigen.
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Führt das Verfahren vor dem Präsidenten der URE bis zur Entscheidung
Nach der Einreichung folgen Schriftverkehr und Aufforderungen zur Erläuterung. Wer das Verfahren bis zur Entscheidung begleitet, beantwortet diese Aufforderungen im Einklang mit dem ursprünglichen Antrag.
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Erläutert die Pflichten nach Erteilung der Konzession
Mit der Entscheidung beginnt die Phase der Pflichten aus dem Energierecht und dem Gesetz über erneuerbare Energiequellen. Eine umfassende Begleitung endet mit der Auskunft über die Anforderungen vor Beginn des Energieverkaufs, nicht mit der Zustellung der Entscheidung.
Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.
Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.