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Geistiges Eigentum

Kanzlei für den Schutz des geistigen Eigentums

Ein Streit über eine Marke, ein Werk oder betriebliches Know-how beginnt meist mit der Frage, wem das Recht zusteht und wodurch es belegt ist. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.

Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt

  1. Klärt zuerst, wem die Rechte zustehen

    Ein Anspruch aus einer Rechtsverletzung setzt den Nachweis des eigenen Rechts voraus, weshalb Verträge mit Urhebern, Subunternehmern und Mitarbeitern für den Nachweis der Rechtsinhaberschaft entscheidend sein können. Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft die Rechtekette, bevor Ansprüche geltend gemacht werden.

  2. Führt Verfahren vor dem Amt und vor Gericht

    Der Markenschutz wird in Verfahren vor dem polnischen Patentamt, dem EUIPO und der WIPO geführt, die Verletzung dagegen im Zivilprozess. Es lohnt sich zu prüfen, ob die Kanzlei in beiden Verfahrensarten tätig ist, denn sie laufen häufig parallel.

  3. Verbindet die Rechtsverletzung mit dem Lauterkeitsrecht

    Die Nachahmung eines Produkts ist oft zugleich eine Markenverletzung und eine Handlung unlauteren Wettbewerbs. Eine Einschätzung, die eine dieser Grundlagen auslässt, kann den Umfang der geltend gemachten Ansprüche ohne sachlichen Grund beschränken.

  4. Sichert Beweise für die Rechtsverletzung

    Spuren einer Rechtsverletzung im Online-Handel können verschwinden, bevor Klage erhoben wird. Eine sorgfältige Mandatsbearbeitung umfasst die Beweissicherung und die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes, bevor das streitige Verfahren eingeleitet wird.

Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.

Beschreiben Sie Ihre Sache

Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

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