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Energierecht

Kanzlei für den Kapazitätsmarkt und Flexibilitätsdienstleistungen

Über die Teilnahme an einer Auktion des Kapazitätsmarktes entscheidet sich vieles bereits vor der Ausrufung der Auktion, nämlich bei der Einordnung der Einheit, in den Zertifizierungsunterlagen und in der Einschätzung dessen, was das Unternehmen mit der Kapazitätsverpflichtung übernimmt. Im Folgenden beschreiben wir, was eine solche Sache vom Rechtsbeistand verlangt und wer diesen Bereich bei HWW führt.

Was diese Sache vom Rechtsbeistand verlangt

  1. Beurteilt die Einordnung der Einheit vor der Zertifizierung, nicht nach der Auktion

    Von der Einordnung hängen der Teilnahmeweg und der gesamte Satz an Unterlagen ab. Ist die Kapazitätsverpflichtung bereits eingegangen, bleibt nur noch deren Erfüllung oder die Abwehr von Sanktionen. Wer erst nach der Auktion hinzukommt, arbeitet auf deutlich engerem Feld.

  2. Arbeitet ebenso mit Lastreduktionseinheiten wie mit Energiespeichern

    Der Kapazitätsmarkt umfasst mehr als die Erzeugung. Ein Industrieabnehmer mit Reduktionspotenzial und ein Speicherbetreiber treten über einen anderen Weg ein, und bei der Aggregation kommt die Verteilung der Verantwortung zwischen den beteiligten Unternehmen hinzu.

  3. Sieht die beihilferechtliche Dimension, nicht nur das nationale Recht

    Der Mechanismus des Kapazitätsmarktes bewegt sich im unionsrechtlichen Beihilferegime, und eine ungünstige Entscheidung der Europäischen Kommission kann sich auf die Abrechnung des Teilnehmers auswirken. Eine Beurteilung, die bei Gesetz und Marktregeln endet, lässt dieses Risiko vollständig außer Betracht.

  4. Benennt die Lage der Vorstandsmitglieder

    Der Beitritt zur Auktion ist eine Vorstandsentscheidung und berührt die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, besonders in Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung. Eine für diese Entscheidung erstellte Beurteilung sieht anders aus als eine gewöhnliche regulatorische Analyse.

Was wir in diesem Bereich getan haben

HWW hat Energa S.A. bei der Teilnahme an der Kapazitätsmarktauktion beraten, die Übereinstimmung des Mechanismus mit den CEEAG 2022-Leitlinien und dem Beschluss SA.46100 der Europäischen Kommission sowie die Haftung der Vorstandsmitglieder geprüft; das Gutachten war eines der wichtigsten Dokumente, die der Entscheidung des Vorstands vom 17. Juli 2025 zugrunde lagen. Jeder Fall hat seinen eigenen Sachverhalt, daher sagt dieses Ergebnis nichts über einen weiteren aus.

Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.

Beschreiben Sie Ihre Sache

Umfang und Vergütung bestätigen wir vor Arbeitsbeginn. Eine kostenpflichtige Beratung ist nicht erforderlich.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

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