Wenn Sie aus dem Ausland in Polen Geschäfte machen oder gerade in den Markt eintreten, wirkt der Umgang mit polnischen Anwälten oft wie eine Blackbox. Das muss nicht sein. Hier steht, wie es bei uns tatsächlich abläuft, in klaren Worten, und was Ihnen das polnische Recht bietet, womit Sie vielleicht nicht rechnen.
Wir treffen uns in unserem Büro in Warschau oder per Teams, auf Deutsch oder Englisch. Sie schildern, worum es geht, in eigenen Worten. Wir hören zu und fragen nach Dingen, an die Sie vielleicht nicht denken.
02
Einschätzung und Plan
Wir sagen Ihnen klar: ob Sie überhaupt ein rechtliches Problem haben, welche Wege es gibt und welchen wir wählen würden. Sie bekommen einen Plan und eine Kostenschätzung, bevor etwas unterschrieben wird.
03
Wir handeln
Sobald Sie grünes Licht geben, ist die Sache unsere, Schriftsätze, Gespräche mit der Gegenseite, Gericht oder Behörde. Sie wissen immer, wo die Sache steht, ohne mit Paragrafen zugeschüttet zu werden.
04
Wir bleiben
Nach Abschluss verschwinden wir nicht. Manche kommen mit der nächsten Sache zurück, andere behalten uns als ihre Rechtsabteilung auf Abruf.
Verschwiegenheit
Was Sie uns sagen, bleibt zwischen uns
Nach polnischem Recht unterliegen ein adwokat (Rechtsanwalt) und ein radca prawny (Rechtsanwalt/Rechtsberater) der beruflichen Verschwiegenheitspflicht, dem polnischen Pendant zum Anwaltsgeheimnis. Alles, was Sie im Zusammenhang mit unserer Beratung mitteilen, ist von Gesetzes wegen vertraulich. Die Pflicht kennt keine Frist, sie gilt über das Mandat hinaus, und ein Anwalt darf nicht gezwungen werden, sie offenzulegen, abgesehen von sehr engen, gerichtlich kontrollierten Ausnahmen. Für ausländische Mandanten gilt sie genauso wie für polnische.
Mit wem Sie arbeiten
In Polen gibt es zwei reglementierte Anwaltsberufe: adwokat (Rechtsanwalt) und radca prawny (Rechtsanwalt/Rechtsberater). Seit 2015 haben beide volles Auftrittsrecht, beide vertreten Sie vor jedem Gericht, auch in Strafsachen. Steuern sind ein eigener reglementierter Beruf, doradca podatkowy (Steuerberater). Bei HWW haben Sie alle drei unter einem Dach, ein Unternehmenskauf mit Steuerfrage bedeutet also nicht, drei Kanzleien zu koordinieren.
In Ihrer Sprache, nicht nur übersetzt
Wir beraten direkt auf Deutsch und Englisch, nicht, indem wir Polnisch durch einen Übersetzer schicken. Verträge, Korrespondenz und Telefonate laufen in Ihrer Sprache, die rechtliche Substanz bleibt im polnischen Recht verankert.
Ein reglementierter, versicherter Beruf
Jeder adwokat und radca prawny in Polen gehört einer regionalen Kammer an, ist an das Berufsethos gebunden und hat eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Sie haben es mit einem reglementierten Beruf zu tun, nicht mit einer Unternehmensberatung.
Was es kostet
Klarer Preis, vor jeder Arbeit
Ein erstes Geschäftstreffen über eine laufende Zusammenarbeit ist kostenlos, konkrete Rechtsfragen behandeln wir in einer richtigen Beratung. Eine Beratung ist kostenpflichtig: 600 PLN netto (rund 140 EUR), vorab bekannt. Sobald wir das Mandat übernehmen, vereinbaren wir die Abrechnung, standardmäßig ein Stundensatz oder eine Pauschale für eine feste Stundenzahl plus Stundensatz für die Zeit darüber hinaus. Keine Überraschungen auf der Rechnung.
Kostenloses Geschäftstreffen zur Zusammenarbeit
600 PLN netto pro Beratung
Stundensatz oder Pauschale, vorab vereinbart
Orientierende Preise
Beispielpreise für grenzüberschreitende Mandate
Eine Auswahl der Leistungen, nach denen ausländische Mandanten am häufigsten fragen, mit orientierenden Ab-Preisen. Jeder Preis ist ein „ab"-Wert für einen typischen Standardfall, wählen Sie unter jedem Preis „Was deckt dieser Preis ab?", um den zugrunde liegenden Fall zu sehen. Das endgültige Angebot hängt von Umfang und Komplexität ab.
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: 2 Gesellschafter, Mindeststammkapital, eine Standard-Geschäftstätigkeit, S24-Vorlage. Mehr Gesellschafter oder Sonderklauseln erhöhen den Preis. Ohne NIP-8-Meldung, PCC-3-Steuererklärung und Eintragung im Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR), diese werden gesondert abgerechnet.
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine sp.k. mit einer natürlichen Person als Komplementär und einer sp. z o.o. als Kommanditist.
Investment Agreement (Investitionsvereinbarung)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Investor, eine Seed- oder Series-A-Runde, Standardstruktur und -größe. Eine große Runde oder mehrere Investoren erhöhen den Preis.
Anmeldung eines Einzelunternehmens (CEIDG)
ab 450 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Standardanmeldung eines Einzelunternehmens samt begleitender Beratung. Weitere Meldungen, Konzessionen und Genehmigungen werden gesondert kalkuliert.
Gründung einer GmbH mit estnischer CIT
ab 1 700 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine typische Gesellschaft mit einfacher Gesellschafterstruktur. Der endgültige Umfang samt Honorar wird vor Beginn der Arbeiten bestätigt.
Gründung einer GmbH mit notarieller Urkunde
ab 1 200 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: 2 Gesellschafter, eine vor einem Notar geschlossene Satzung mit Standardregelungen. Erweiterte Regelungen, etwa Vorzugsanteile, erhöhen den Preis.
Finanzierungsreife Gesellschaftsstruktur (sp. z o.o. oder P.S.A. mit Basis-SHA)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Gründerteam von bis zu 3 Personen, eine geplante Finanzierungsrunde, Basisumfang der Gesellschaftervereinbarung (SHA), ohne fortgeschrittene Mechanismen wie Liquidation Preference oder Vesting.
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH (sp. z o.o.)
ab 3 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Einzelunternehmen mit einfacher Struktur, ohne Immobilien und ohne komplexe Übernahme von Arbeitnehmern.
Kommanditgesellschaft (sp.k.) mit verbindlicher Steuerauskunft
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Umfasst die Gründung der Gesellschaft und den Antrag auf eine verbindliche Einzelauskunft samt vollständigem Verfahren vor der Landesinformation der Finanzverwaltung (KIS). Ohne Klagen bei den Verwaltungsgerichten und ohne atypische Gesellschafterstruktur, diese werden individuell kalkuliert.
Gründung einer Aktiengesellschaft (spolka akcyjna)
ab 1 700 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: Errichtung einer Aktiengesellschaft mit typischer Struktur. Aktienemissionen, eine Sondersatzung oder eine große Zahl von Aktionären werden individuell kalkuliert.
Kapitalerhöhung in einer GmbH (sp. z o.o.)
ab 850 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Beschluss, Bareinlagen, kein neuer Gesellschafter. Sacheinlagen oder der Einstieg eines Investors erhöhen den Preis.
Emission neuer Aktien in einer Aktiengesellschaft (S.A. oder PSA)
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Emission mit Standardverlauf, ohne Bezugsrecht. Emissionen an mehrere Investoren erhöhen den Preis.
Änderung der Satzung einer GmbH (sp. z o.o.)
ab 600 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Änderung über S24. Änderungen, die eine notarielle Urkunde erfordern, werden gesondert abgerechnet.
Änderung der Satzung einer einfachen Aktiengesellschaft (PSA)
ab 1 200 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine standardmäßige Änderung der Satzung.
Satzungsänderung einer Aktiengesellschaft (S.A.)
ab 1 700 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Satzungsänderung, einschließlich der Form der notariellen Urkunde. Notargebühren sind externe Kosten.
Prüfung der Gesellschaftsunterlagen vor einer Transaktion
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Gesellschaft, bis zu mehreren Dutzend Beschlüssen und Dokumenten, die zu ordnen sind. Den Umfang bestätigen wir nach einer ersten Durchsicht.
Einführung von Corporate-Governance-Standards
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Gesellschaft, ein Standardsatz von Verfahren (Geschäftsordnungen für Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Basisrichtlinien).
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (ESOP)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Programm für ein Team von bis zu etwa fünfzehn Personen, Standard-Optionspool. Strukturen für Gesellschaften vor einem Börsengang werden gesondert kalkuliert.
DSGVO-Dokumentation für das Unternehmen
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein typischer, unkomplizierter Sachverhalt. Der endgültige Umfang und das Honorar werden vor Beginn der Arbeit bestätigt.
Manager-Dienstvertrag für ein Mitglied der Geschäftsführung
ab 1 200 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein typischer, unkomplizierter Sachverhalt. Der endgültige Umfang und das Honorar werden vor Beginn der Arbeit bestätigt.
Markenanmeldung beim polnischen Patentamt (UPRP)
ab 850 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein typischer, unkomplizierter Sachverhalt. Der endgültige Umfang und das Honorar werden vor Beginn der Arbeit bestätigt. Amtliche Gebühren liegen außerhalb des Preises.
Internes Meldeverfahren (Hinweisgeberschutz)
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein typischer, unkomplizierter Sachverhalt, eine Organisation mit Standardstruktur und einem Meldekanal. Eine größere Organisation, mehrere Organisationseinheiten oder die Anbindung an eine externe Meldeplattform erhöhen den Preis. Den endgültigen Umfang und das Honorar bestätigen wir vor Beginn der Arbeit.
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
ab 600 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein typischer, unkomplizierter Sachverhalt, eine einseitige Vereinbarung zwischen zwei Parteien mit Standardbestimmungen. Eine gegenseitige Vereinbarung, mehrere Parteien oder umfangreiche Verhandlungen der Klauseln erhöhen den Preis. Den endgültigen Umfang und das Honorar bestätigen wir vor Beginn der Arbeit.
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Projekt 1-10 MW mit technischer und rechtlicher Standarddokumentation.
Stromabnahmevertrag (PPA)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein PPA, zwei Parteien, typische Struktur. Mehrparteienverträge erhöhen den Preis.
Rechtliche Due Diligence eines EE-Projekts (bis 1 MW)
ab 3 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: rechtliche Due Diligence eines einzelnen Projekts bis 1 MW mit einem Standard-Dokumentensatz.
Erzeugungskonzession, Anlagen 10-50 MW
ab 7 000 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Projekt 10-50 MW mit vollständiger Dokumentation. Portfolios aus mehreren Projekten werden gesondert kalkuliert.
Erzeugungskonzession, Anlagen über 50 MW
ab 11 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Projekt über 50 MW mit vollständiger Dokumentation. Portfolios aus mehreren Projekten werden gesondert kalkuliert.
Eintragung in das Register kleiner EE-Anlagen (MIOZE)
ab 850 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine errichtete kleine EE-Anlage mit vollständigen technischen Daten. Korrekturen der technischen Unterlagen erhöhen den Preis.
Pachtvertrag über Grundstücke für einen Solarpark
ab 700 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Flurstück, ein Verpächter, ein Standardvertrag. Ein Paket von Flurstücken oder mehrere Eigentümer erhöhen den Preis.
Rechtliche Due Diligence eines EE-Projekts (1-10 MW)
ab 6 000 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Projekt von 1-10 MW. Mehr Unterlagen und Verträge erhöhen den Preis.
Rechtliche Due Diligence eines EE-Projekts (10-50 MW)
ab 10 000 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Projekt von 10-50 MW. Portfolios mehrerer Projekte werden gesondert bepreist.
Netzanschlussvertrag für eine Erzeugungsanlage
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Antrag und ein Anschlussprozess mit standardmäßigem Verlauf.
Cable Pooling und geteilter Netzanschluss
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Vereinbarung zweier Teilnehmer an einem bestehenden Anschluss. Mehr Teilnehmer und Änderungen der Verträge mit dem Netzbetreiber erhöhen den Preis.
Gründung einer Energiegenossenschaft
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: Vorbereitung einer Genossenschaft mehrerer Unternehmen an einem Standort. Mehr Mitglieder und Anlagen erhöhen den Preis.
Eigentümerwechsel bei einem Energieunternehmen
ab 3 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: der Erwerb von Anteilen einer Gesellschaft mit Konzession. Konzernstrukturen und erforderliche Zustimmungen erhöhen den Preis.
Streit mit dem Auftragnehmer eines EE-Projekts
ab 2 800 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: die vorgerichtliche Phase eines Streits mit einem Auftragnehmer. Ein Gerichtsverfahren wird gesondert bepreist.
Streit mit dem Energieverkäufer über eine Vertragsstrafe
ab 2 800 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: die vorgerichtliche Phase eines Streits über eine Belastungsanzeige. Ein Gerichtsverfahren wird gesondert bepreist.
Kapazitätsmarkt und Flexibilitätsdienstleistungen
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Kapazitätsmarkteinheit in einer Auktion, Bewertung der Unterlagen und der Risiken ohne Streit mit dem Netzbetreiber. Mehr Einheiten, Aggregation und ein Verfahren vor der Regulierungsbehörde erhöhen den Preis.
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Person oder eine Gesellschaft, ein Steuerjahr.
Analyse der Verrechnungspreispflichten
ab 600 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: bis zu 3 konzerninterne Transaktionen. Mehr Transaktionen erhöhen den Preis.
Antrag auf individuelle Steuerauslegung oder WIS
ab 1 000 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Antrag, ein Sachverhalt und eine Frage. Mehr Fragen oder ein komplexer Sachverhalt erhöhen den Preis.
Antrag auf PKWiU-Klassifizierung beim GUS
ab 450 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Ware oder eine Dienstleistung zur Klassifizierung.
IP-BOX-Erleichterung für Einzelunternehmer
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Einzelunternehmen mit einer Art qualifizierten IP-Rechts, etwa dem Urheberrecht an einem Computerprogramm.
Umsetzung von IP-BOX und F&E-Erleichterung in einer Gesellschaft
ab 4 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Gesellschaft mit einer F&E-Linie und einem Team von bis zu etwa einem Dutzend Personen. Mehrere Projekte erhöhen den Preis.
Prüfung der genutzten Steuervergünstigungen (IP Box, F+E, Robotisierung)
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: Prüfung von einer bis zwei Vergünstigungen, etwa der F+E-Vergünstigung oder IP Box, für eine Gesellschaft.
Wahl der Besteuerungsform für das Unternehmen
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Tätigkeit, Vergleich mehrerer Formen (Einkommensteuer, Pauschalbesteuerung, Körperschaftsteuer, estnische Körperschaftsteuer).
Steuerliche Folgen einer Umstrukturierung
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Szenario (etwa die Verschmelzung zweier Gesellschaften) bei üblichem Wert des Gegenstands. Mehrstufige Umstrukturierungen und ein hoher Wert des Gegenstands werden gesondert kalkuliert.
Einführung der estnischen Körperschaftsteuer in einer Gesellschaft
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine GmbH (sp. z o.o.), die die Voraussetzungen der estnischen Körperschaftsteuer erfüllt, bis zu einigen Gesellschaftern.
Prüfung der Steuerrisiken und Vorbereitung auf eine Steuerprüfung
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Unternehmen, Durchsicht der wesentlichen Bereiche (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Quellensteuer) ohne vollständige Revision.
Umsatzsteuerprüfung im Auslandsgeschäft (Einfuhr, Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe)
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: Durchsicht von bis zu mehreren Dutzend Geschäften (Einfuhr, Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe).
Sorgfaltsverfahren in der Umsatzsteuer
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Unternehmen mit einer typischen Zahl von Geschäftspartnern, ein Sorgfaltsverfahren.
Verrechnungspreisdokumentation (Local File und TPR)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Transaktion (Local File) und die TPR-Information, ohne Benchmarking-Analyse.
Prüfung der Quellensteuer (WHT)
ab 600 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: bis zu einige Arten von Auslandszahlungen, etwa Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren.
Sorgfaltspflichtverfahren für die Quellensteuer (WHT)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Gesellschaft, ein Verfahren für die typischen Auslandszahlungen. Eine grössere Vielfalt der Zahlungsarten, eine höhere Zahl ausländischer Empfänger oder die Einbindung in die IT-Systeme erhöht den Preis.
Prüfung der Meldepflicht für Steuergestaltungen (MDR)
ab 1 000 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: die Beurteilung von bis zu einigen Transaktionen oder Vorgängen im Hinblick auf die Meldepflicht. Eine höhere Zahl von Transaktionen, eine komplexe Struktur oder eine tiefere Analyse der Gestaltungsmerkmale erhöht den Preis.
Meldeverfahren für Steuergestaltungen (MDR)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Gesellschaft und ein auf ihre Tätigkeit abgestimmtes Verfahren. Ein grösseres Unternehmen, ein breiteres Transaktionsprofil oder die Einbindung in die bestehenden Compliance-Abläufe erhöht den Preis.
Dienstwagenrichtlinie
ab 1 400 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Flotte von bis zu etwa einem Dutzend Fahrzeugen und eine Richtlinie. Eine grössere Flotte, mehrere Fahrzeugkategorien oder ein breiterer Nutzerkreis erhöht den Preis.
Antrag auf ein Schutzgutachten zur Umgehungsklausel (GAAR)
ab 4 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: eine Transaktion oder Umstrukturierung, ein Antrag auf ein Schutzgutachten. Eine komplexere Struktur oder mehr beteiligte Parteien erhöhen den Preis.
Antrag auf eine Vorabverständigung über Verrechnungspreise (APA)
ab 3 500 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein APA-Antrag, eine Transaktion zwischen verbundenen Unternehmen. Mehr erfasste Jahre oder umfangreichere Vergleichsanalysen erhöhen den Preis. Ohne Verwaltungsgebühr für die Einreichung.
Prüfung der CFC-Pflichten und der internationalen Berichterstattung (CFC, CbC)
ab 2 300 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: ein Konzern mit typischer Struktur, Prüfung der CFC- und CbC-Pflichten. Mehr Jurisdiktionen oder ein längerer Zeitraum erhöhen den Preis. Ohne Erstellung der Berichte selbst.
Steuern beim Kauf einer EE-Anlage, eines Projekts oder einer Gesellschaft
ab 1 700 EUR netto
Für welchen Umfang gilt das? Beispiel: Analyse eines Erwerbs einer Anlage oder eines Projekts. Strukturen mit mehreren Unternehmen erhöhen den Preis. Ohne rechtliche Due Diligence des Projekts, technische Prüfung und Bewertung.
Die Preise setzen ein kleines oder mittleres Unternehmen und eine Angelegenheit von üblichem Umfang und Wert voraus. Für größere Unternehmen, einen höheren Gegenstandswert oder komplexe Strukturen erstellen wir ein individuelles Angebot. Diese Preisliste ist informativ und kein verbindliches Angebot, ein verbindliches Angebot bestätigen wir vor Beginn.
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.
Gründung oder Umstrukturierung einer polnischen Gesellschaft
Eintritt in den polnischen Markt
Streit mit einem Vertragspartner oder unbezahlte Rechnung
Bescheid einer polnischen Behörde (Steuer, Sozialversicherung, Regulierer)
Kauf einer Immobilie oder Gesellschaft in Polen
Investition in Energie oder erneuerbare Energien (RES)
Fragen, die ausländische Mandanten stellen
Muss ich in Polen sein?
Nein. Das meiste läuft aus der Ferne, per Video und E-Mail. Persönlich treffen wir uns, wenn es wirklich hilft.
Vertreten Sie auch ausländische Unternehmen?
Ja, regelmäßig. Wir handeln laufend für ausländische Firmen und Privatpersonen, Verschwiegenheit und Ablauf sind identisch wie bei polnischen Mandanten.
Verstehe ich, was passiert?
Das ist unsere Aufgabe. Wir erklären klar auf Deutsch oder Englisch und lassen die Paragrafen weg, wenn Sie sie nicht brauchen.
Was kostet eine Beratung?
600 PLN netto (rund 140 EUR), vorab bekannt. Jede weitere Arbeit wird vor Beginn angeboten.
Beginnen wir mit einem Gespräch
Schildern Sie, worum es geht, den Rest übernehmen wir. Die erste Beratung ist eine kostenpflichtige, ehrliche Einschätzung, ob und wie wir helfen können.