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Gesellschaftsrecht

Gründung einer GmbH (sp. z o.o.)

Für Unternehmer, die eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen mit Standardstruktur gründen möchten, mit schneller und günstiger Registrierung sowie vollständiger Dokumentation und Unterstützung bei den ersten Pflichten nach der Registrierung.

Honorar
ab 600 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Diese Leistung beauftragen Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Gestaltung der Satzung anhand der S24-Standardvorlage (Gesellschafter, Kapital, Geschäftsanteile, Vertretung)
  • Registrierung der Gesellschaft im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) im beschleunigten S24-Verfahren
  • Anmeldungen nach der Registrierung, einschließlich NIP-8-Steuerkennzeichen und Eintragung im Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR)
  • Anleitung zu ersten Schritten nach der Registrierung (Geschäftskonto, die PCC-Steuer auf den Gesellschaftsvertrag, USt und Sozialversicherung wo erforderlich)

Was der Preis nicht umfasst

  • Satzung in notarieller Form mit Sonderregelungen (traditionelles Registrierungsverfahren)
  • Sacheinlagen und damit verbundene Bewertung
  • Laufende Buchführung und Steuercompliance nach der Registrierung

Was Sie erhalten

  • Im KRS registrierte GmbH mit zugewiesener KRS-Nummer, Steuerkennzeichen (NIP) und statistischer Kennummer (REGON)
  • Vollständiger Satz von Gründungsdokumenten und Bestätigung der Anmeldungen nach der Registrierung
Wie es abläuft

Wie die GmbH-Gründung im S24-Verfahren funktioniert

Das S24-Verfahren ist der schnellste Weg zu einer GmbH, wenn die Struktur standardisiert ist und die Einzahlungen in bar erfolgen. Vier Schritte.

  1. 01
    Daten und Struktur

    Wir legen die Gesellschafter, die Kapitalausstattung, die Verteilung der Anteile und die Vertretungsordnung der Gesellschaft fest.

  2. 02
    Elektronische Unterschriften

    Die Gesellschafter unterzeichnen die Satzung elektronisch mit qualifizierter Signatur oder dem vertrauenswürdigen Profil (profil zaufany).

  3. 03
    KRS-Eintragung

    Das Gericht trägt die Gesellschaft im S24-Verfahren ein, in der Regel innerhalb weniger Werktage.

  4. 04
    Nach der Registrierung

    Wir reichen Anmeldungen beim Finanzamt (NIP-8) und beim Register der wirtschaftlich Berechtigten ein und stellen eine Anleitung für die ersten Schritte zur Verfügung.

Für wen ist dieser Service geeignet

Das S24-Verfahren ist der schnellste und kostengünstigste Weg zur Gründung einer GmbH in Polen, wenn die Struktur typisch ist: Gesellschafter zahlen Bareinlagen ein und die Satzung folgt der amtlichen Vorlage. Die Registrierung dauert nur wenige Werktage ohne Notartermin. Wir kümmern uns um alles, von der Satzungsfestlegung bis zu allen erforderlichen Anmeldungen unmittelbar nach der Registrierung, so dass Ihre Gesellschaft von Anfang an rechtskonform tätig ist.

Wann der traditionelle Weg besser ist

Die S24-Vorlage hat ihre Grenzen. Wenn Sie Sacheinlagen, bevorzugte Anteile, Nachschüsse (dopłaty), komplexe Anteiltransferregelungen oder detaillierte Vertretungsbestimmungen benötigen, muss die Satzung als notarielle Urkunde errichtet werden. Wir besprechen bei der ersten Beratung, welcher Weg zu Ihren Plänen passt, damit Sie nicht später feststellen, dass die Standardvorlage erforderliche Lösungen blockiert.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl der Gesellschafter und Art der Geschäftsanteilvergabe
  • Umfang der Unterstützung bei Anmeldungen nach der Registrierung
  • Weitere Beschlüsse bei der Gründung (z.B. Erteilung einer Prokura, Gesellschafterzustimmungen)

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Leistung beauftragen

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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