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Energie & EE

Erzeugungskonzession, Anlagen bis 1 MW

Für Investoren und Betreiber von erneuerbaren Energieprojekten bis 1 MW, die eine Erzeugungskonzession oder Eintragung in das Erzeugerregister der polnischen Energiebehörde (URE) benötigen.

Honorar
ab 1 900 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Diese Leistung beauftragen Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Prüfung, ob Ihr Projekt eine Erzeugungskonzession oder die Eintragung in das Erzeugerregister erfordert (je nach Anlagenleistung)
  • Zusammenstellung und Vorbereitung der vollständigen Antragsunterlagen (Grundstückstitel, technische und finanzielle Dokumente)
  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags bei der URE (Prezes URE)
  • Vertretung im gesamten URE-Verfahren bis zur Erteilung der Konzession

Was der Preis nicht umfasst

  • Baugenehmigungen und Umweltentscheidungen (separater Bereich)
  • Netzanschlussbedingungen und Verbindungsverträge (separate Leistung)
  • Einsprüche gegen URE-Entscheidungen vor Verwaltungsgerichten (separat bepreist)

Was Sie erhalten

  • Erteilte Erzeugungskonzession oder bestätigte Eintragung in das Erzeugerregister
  • Klares Verständnis der Konzessionsbedingungen und Bereitschaft zum Stromverkauf
Wie es abläuft

Wie man eine Erzeugungskonzession erhält

Ob Ihr Projekt eine Konzession oder Eintragung im Erzeugerregister erfordert, hängt in erster Linie von der Anlagenleistung ab. Vier Schritte.

  1. 01
    Behördliche Bewertung

    Wir bestimmen, ob Ihre Anlage eine URE-Konzession benötigt oder die Eintragung im Erzeugerregister basierend auf der Leistung zulässig ist.

  2. 02
    Dokumentenvorbereitung

    Wir sammeln die Grundstücksdokumentation sowie die technischen und finanziellen Unterlagen für Ihren Antrag.

  3. 03
    URE-Antrag

    Wir reichen Ihren Antrag bei der Energiebehörde ein und führen alle Korrespondenz und Klarstellungen im Verfahren durch.

  4. 04
    Konzessionsentscheidung

    Wir erhalten Ihre Konzession oder Registrierung und erläutern die laufenden Verpflichtungen aus dem Energierecht.

Wer braucht eine Erzeugungskonzession

Dieser Service ist für Investoren und Betreiber, die die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in Betrieb nehmen und die erforderliche behördliche Grundlage erlangen müssen, bevor sie mit dem Stromverkauf beginnen. Wir kümmern uns um alles, von der behördlichen Bewertung über die Dokumentenvorbereitung bis zur URE-Entscheidung, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt konform mit dem polnischen Energierecht startet.

Konzession oder Erzeugerregister

Nicht jede Anlage benötigt eine vollständige Konzession. Kleinere Anlagen können auf Basis einer Erzeugerregistrierung betrieben werden, wobei die Grenze in erster Linie von der Leistung abhängt. Wir bestimmen zunächst, welcher Regelungsweg für Ihr Projekt gilt, da dies Umfang der Dokumentation, Zeitplan und Kosten beeinflusst. Die Preisgestaltung basiert auf der Anlagenleistung.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anlagenleistung und anwendbares Regelwerk (Konzession vs. Eintragung)
  • Vollständigkeit der Projektunterlagen zu Projektbeginn
  • Anzahl der Anlagen und betroffenen Standorte

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Leistung beauftragen

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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