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Steuern

Umsatzsteuerregistrierung in Polen (inkl. EU-USt), auch für ausländische Unternehmen

Für Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aufnehmen, Unternehmen, die Umsatzschwellen erreichen, und ausländische Gesellschaften, die sich zur Umsatzsteuer in Polen anmelden und EU-weit konform bleiben möchten.

Honorar
ab 600 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Analyse der Umsatzsteuerpflicht für Ihre geplanten Tätigkeiten
  • Erläuterung der Unterschiede zwischen aktiver Umsatzsteuerregistrierung, Befreiung und optionaler Registrierung
  • Ausfüllung und Einreichung Ihres Anmeldeantrags (einschließlich ergänzender Anmeldungen wie EU-USt und Kassensystembenachrichtigungen)
  • Steuerberatung für ausländische Unternehmen zur USt-Anmeldung in Polen, EU-weiter USt-Compliance und Pflichten bei Dienstleistungserbringung

Was der Preis nicht umfasst

  • Laufende Umsatzsteuer-Compliance und monatliche/vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen (wird separat mit Ihrem Buchhaltungsbüro gehandhabt)
  • Vertretung in Steuerbehördlichen Kontrollverfahren (wird separat berechnet)
  • Branchenspezifische Genehmigungen außerhalb des Umsatzsteuerbereichs (Konzessionen, Zertifikate)

Was Sie erhalten

  • Korrekte Bestimmung des aktiven Umsatzsteuerstatus und Registrierung im polnischen Umsatzsteuerregister
  • Vollständige Anmeldedokumentation und Identifikation regelmäßiger Anmeldepflichten
  • Implementierte Verfahren für die Umsatzsteuerabrechnung von Anfang an
Wie es abläuft

Wie die Unterstützung bei der Umsatzsteuerregistrierung funktioniert

Eine korrekte USt-Registrierung erfordert eine sachgemäße Statusbestimmung und ein klares Verständnis der Anmeldepflichten von Anfang an. Drei Schritte.

  1. Analyse der Pflichtmäßigkeit

    Wir analysieren Ihre Umsätze, Geschäftstyp und Rechtsform, um Umsatzsteuerpflichten und mögliche Ausnahmen zu bestimmen.

  2. Dokumentenvorbereitung

    Wir bereiten Ihren Anmeldungsantrag und alle erforderlichen Begleitanmeldungen (EU-USt, Kassensystembenachrichtigungen) branchenspezifisch vor.

  3. Verfahrensimplementierung

    Wir erläutern Ihre laufenden Dokumentationspflichten, Rechnungslegungsregeln und Steuererklärungsverfahren, um Sie konform zu halten.

Wann die Umsatzsteuerregistrierung zählt

Die Umsatzsteuerregistrierung ist der Wendepunkt in Ihren Unternehmensfinanzen und bestimmt über Jahre hinweg die Steuerlast und Dokumentationspflichten. Fachberatung macht immer Sinn, wenn Sie vom Befreiungsstatus zu aktiver Registrierung wechseln, grenzüberschreitende Transaktionen durchführen oder ein ausländisches Unternehmen Operationen in Polen aufnehmen. Eine durchdachte Entscheidung in dieser Phase vermeidet später teure Korrektionen und Strafen.

Aktive Umsatzsteuer, Befreiung und optionale Registrierung

Ihr Recht auf aktive Umsatzsteuer oder Befreiung hängt von Umsätzen, Geschäftstyp und Ihrer Wahl ab. Befreiung ist kostenlos, bringt aber Dokumentationspflichten. Aktive USt-Registrierung eröffnet das Recht zum Vorsteuerabzug, erfordert aber strengere Aufzeichnungen und rechtzeitige Erklärungen. Sie können sich manchmal freiwillig registrieren, auch unterhalb von Schwellenwerten, um zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Jeder Weg hat unterschiedliche Auswirkungen auf Ihren Cashflow und Ihre Dokumentationspflichten.

HWW Erfahrung in Umsatzsteuerstreitigkeiten

HWW hat das Recht eines biomedizinischen Unternehmens auf Vorsteuerabzug aus einer Softwarelizenz verteidigt, die der Lieferant über einen Fernzugriff auf einen Server bereitgestellt hatte. Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht Warschau hob im November 2025 die Entscheidungen der Behörden auf und bestätigte, dass der Vorsteuerabzug weder von einem physischen Datenträger noch davon abhängt, dass die Software am Übergabetag bereits genutzt wurde (Fallbeschreibung). Jeder Fall hat seinen eigenen Sachverhalt, daher sagt dieses Ergebnis nichts über einen weiteren aus.

Wovon das Honorar abhängt

  • Komplexität Ihrer Unternehmensstruktur und Anzahl geplanter Tätigkeiten
  • Ob Sie ein ausländisches Unternehmen mit Arbeitnehmern oder Vermögen in Polen sind
  • Umfang zusätzlicher Anmeldungen (EU-USt, Kassensysteme, Verfahrensaufbau)

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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