Er ist spezialisiert auf Steuerrecht mit dem Schwerpunkt auf der Haftung von Steuerpflichtigen, Zahlungspflichtigen und Inkassenten sowie auf Fragen im Zusammenhang mit Einkommensteuern und dem Steuerstrafrecht. Seine Masterarbeit, die er an der Abteilung für Finanzrecht der Universität Warschau verteidigt hat, befasste sich mit der steuerlichen und strafrechtlichen Haftung für Steuerbetrug bei Einkommensteuern.
Erfahrung
Er wurde mit einer lobenden Erwähnung beim 10. Landesweiten Wettbewerb für Kenntnisse des Verfassungsrechts ausgezeichnet und sammelte wertvolle Erfahrung während seiner Praktika beim Obersten Verwaltungsgericht, beim Berufungsgericht in Warschau, im Ministerium für Bildung und Wissenschaft sowie in renommierten Warschauer Anwaltskanzleien.
Dieser reiche Wissens- und Erfahrungsschatz ermöglicht es ihm, erstklassige Dienstleistungen in den Bereichen Steuerrecht und Steuerstrafrecht zu erbringen, was ihn zu einem wertvollen Berater für jede Institution macht, die in diesen Bereichen Unterstützung sucht.