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Energietechnik 12. Februar 2024 ca. 11 Min. Lesezeit

Novelle des polnischen Energierechts, die wichtigsten Änderungen der Vorschriften und ihre Bedeutung für die Teilnehmer des Energiemarktes

Adrian Łukasik Autor Adrian Łukasik Radca prawny, Senior Associate
Novelle des polnischen Energierechts, die wichtigsten Änderungen der Vorschriften und ihre Bedeutung für die Teilnehmer des Energiemarktes

Infolge der Novelle wurden in die polnische Rechtsordnung zahlreiche neue Institute eingeführt, und die Beratung im Bereich des polnischen Energierechts umfasst heute auch die erweiterten Kompetenzen des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (Prezes Urzędu Regulacji Energetyki, URE) sowie eine Reihe von Regelungen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, das Zentrale Informationssystem über den Energiemarkt (Centralny System Informacji o Rynku Energii, CSIRE) zu betreiben.

Zu den wichtigsten Änderungen, die auf der Grundlage der oben genannten Novelle eingeführt wurden, zählen:

  • die Erweiterung der Verfügbarkeit des Instituts der Direktleitung für Abnehmer;
  • die Einrichtung eines elektronischen Vergleichs der Angebote von Verkäufern elektrischer Energie für Abnehmer;
  • die Entstehung der Bürgerenergiegemeinschaft;
  • die Möglichkeit, dass Abnehmer Verträge mit dynamischen Preisen schließen;
  • die Möglichkeit, den Verkäufer elektrischer Energie innerhalb von 24 Stunden zu wechseln;
  • ein neues Modell des Reserveverkaufs für Abnehmer elektrischer Energie;
  • die Pflicht, mit Abnehmern von Gasbrennstoffen oder elektrischer Energie in Haushalten ausschließlich Komplexverträge zu schließen;
  • Änderungen hinsichtlich der Funktionsweise des Zentralen Informationssystems über den Energiemarkt (CSIRE);
  • eine zusätzliche Voraussetzung für die Erteilung, Änderung oder den Widerruf einer Konzession in Form der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung der konzessionierten Tätigkeit;
  • die Erweiterung der Kompetenzen des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde durch die Einräumung des Vorrechts, Leitlinien zur Richtung des Netzausbaus und zur Umsetzung vorrangiger Investitionen zu erarbeiten.

Über die vorstehenden Änderungen hinaus führt die Novelle viele neue Institute ein, unter denen insbesondere zu nennen sind:

  • der partnerschaftliche Handel mit Energie aus erneuerbaren Energiequellen (Peer-to-Peer, P2P), dessen Definition sich in dem geänderten Art. 3 Pkt. 55c des polnischen Energierechtsgesetzes vom 10. April 1997 (Prawo energetyczne, konsolidierte Fassung Dz. U. von 2023, Pos. 295 mit Änderungen; im Folgenden: „p.e.“) findet. Es handelt sich um eine neue Form des Verkaufs von Energie, die von einem Prosumenten oder einem kollektiven Prosumenten erzeugt wurde, an andere Systemnutzer auf der Grundlage eines Vertrags, der insbesondere die Bedingungen für die automatisierte Ausführung der Transaktion und deren Bezahlung unmittelbar zwischen den Parteien dieses Vertrags oder über einen als Dritten auftretenden Systemnutzer oder eine Gesellschaft, die eine Warenbörse betreibt, festlegt. Wie in der Begründung zum Gesetzentwurf ausgeführt wurde: „Ziel der entworfenen Vorschriften ist es, den Teilnehmern des P2P-Handels einen möglichst großen Spielraum bei der Entscheidung über die Absicht der Teilnahme an dieser Form des Energiehandels, bei der Wahl der Organisationsform des P2P sowie schließlich bei der Wahl des Anbieters der elektronischen Plattform, die den Handel ermöglicht, zu lassen. Nach Auffassung des Entwurfsverfassers wird dieser Ansatz es erlauben, die erforderlichen Erfahrungen in einem vergleichsweise begrenzten lokalen „Umfeld“ der Teilnehmer des P2P-Marktes zu sammeln, was in einer weiteren Etappe zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs des P2P-Handels und zur Anpassung entsprechender regulatorischer Instrumente führen kann.“;
  • die Aggregierung, die gemäß der Definition in Art. 3 Pkt. 6e p.e. eine Tätigkeit ist, die darin besteht, die von Abnehmern, Erzeugern elektrischer Energie oder Inhabern von Speichern elektrischer Energie angebotenen Leistungs- oder Energiemengen zusammenzufassen, unter Berücksichtigung der technischen Kapazitäten des Netzes, an das sie angeschlossen sind, zum Zwecke des Verkaufs elektrischer Energie, der Erbringung von Systemdienstleistungen oder von Flexibilitätsdienstleistungen auf den Märkten für elektrische Energie;
  • die Flexibilitätsdienstleistung, die gemäß der Definition in Art. 3 Pkt. 11k p.e. Dienstleistungen sind, die gegenüber dem Betreiber des Elektrizitätsverteilungssystems durch einen Aggregator oder durch Systemnutzer erbracht werden, die aktive Abnehmer, Erzeuger oder Inhaber von Speichern elektrischer Energie sind und deren Netze, Anlagen oder Einrichtungen an das Elektrizitätsverteilungsnetz angeschlossen sind, unter Ausschluss des koordinierten 110-kV-Netzes, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Effizienz des Ausbaus des Verteilungssystems zu erhöhen, einschließlich der Bewirtschaftung von Netzengpässen im Elektrizitätsverteilungsnetz, unter Ausschluss des koordinierten 110-kV-Netzes;
  • der aktive Abnehmer, der gemäß Art. 3 Pkt. 13e p.e. ein Endabnehmer ist, der einzeln oder in einer Gruppe handelt und der:
  1. selbst erzeugte elektrische Energie verbraucht oder
  2. selbst erzeugte elektrische Energie speichert oder
  3. selbst erzeugte elektrische Energie verkauft oder
  4. Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz im Sinne von Art. 2 Pkt. 12 des Gesetzes vom 20. Mai 2016 über die Energieeffizienz (Dz. U. von 2021, Pos. 2166) durchführt oder
  5. Systemdienstleistungen erbringt oder
  6. Flexibilitätsdienstleistungen erbringt, unter der Bedingung, dass die in Buchst. b bis f genannten Tätigkeiten nicht den Gegenstand der Haupttätigkeit dieses Abnehmers bilden, die gemäß den auf der Grundlage von Art. 40 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1995 über die öffentliche Statistik (Dz. U. von 2023, Pos. 773) erlassenen Vorschriften bestimmt wird.

Nachstehend werden ferner die wichtigsten Änderungen erörtert, die die Novelle für die Teilnehmer des Energiemarktes gebracht hat:

  1. Änderungen im Bereich der Regelungen zur Direktleitung

Die Direktleitung ist eine Lösung, die es erlaubt, Erzeuger elektrischer Energie und deren Verbraucher unter Umgehung des Verteilungsnetzes zu verbinden. Die Änderungen sollten die Verfügbarkeit des Instituts der Direktleitung für Abnehmer erweitern, denn nach der bisherigen Rechtslage stand die Direktleitung nur solchen Abnehmern zur Verfügung, die dauerhaft vom Nationalen Elektroenergiesystem getrennt waren. Aufgrund der Novelle wird die Direktleitung auch eine Lösung für Nutzer sein, die an das Nationale Elektroenergiesystem angeschlossen sind und es weiterhin bleiben.

Nach den neuen Vorschriften wird die Inbetriebnahme einer Direktleitung möglich sein, ohne dass hierfür die Zustimmung des Präsidenten der URE erforderlich ist. Erforderlich wird lediglich die Eintragung in ein Verzeichnis solcher Leitungen sein, die auf der Grundlage einer Anmeldung des Rechtsträgers erfolgt, der den Bau der Direktleitung anstrebt. Die Anmeldung muss Informationen über die Parameter der Leitung sowie ein Gutachten über die Auswirkungen dieser Leitung oder der an sie angeschlossenen Einrichtungen, Anlagen oder Netze auf das Elektroenergiesystem enthalten, was durch die Notwendigkeit geboten ist, die Betriebssicherheit des Nationalen Elektroenergiesystems zu gewährleisten.

  1. Internetgestützter Angebotsvergleich

Das Änderungsgesetz sieht die Einrichtung eines elektronischen Vergleichs der Angebote von Verkäufern elektrischer Energie für Abnehmer in Haushalten und für Kleinstunternehmer vor. Diese Lösung stellt die Umsetzung von Art. 14 der Richtlinie 2019/944 in die polnische Rechtsordnung dar, der die Mitgliedstaaten verpflichtet hat, dafür zu sorgen, dass zumindest Abnehmer elektrischer Energie, die Haushalte und Kleinstunternehmer im Sinne des polnischen Unternehmerrechtsgesetzes vom 6. März 2018 (Prawo przedsiębiorców, Dz. U. von 2023, Pos. 221, mit späteren Änderungen) mit einem voraussichtlichen Jahresverbrauch von weniger als 100 000 kWh sind, unentgeltlichen Zugang zu mindestens einem Instrument zum Vergleich der Angebote von Verkäufern haben, einschließlich der Angebote über den Abschluss von Verträgen mit dynamischen Preisen für elektrische Energie.

Dank dessen werden Abnehmer elektrischer Energie an einer Stelle online unentgeltlich alle auf dem Markt verfügbaren Angebote für den Verkauf elektrischer Energie vergleichen und deren Vor- und Nachteile analysieren können. Um zu gewährleisten, dass die im Vergleichsportal veröffentlichten Angebote der Energieverkäufer aktuell sind und den tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen widerspiegeln, hat der Gesetzgeber die Verkäufer verpflichtet, Informationen über Änderungen ihrer Angebote innerhalb von sieben Tagen nach deren Einführung zu übermitteln; bei einer Umgehung dieser Pflicht drohen den Verkäufern elektrischer Energie Sanktionen.

  1. Die Bürgerenergiegemeinschaft (obywatelska społeczność energetyczna, OSE) als Weg zur Senkung der Energiekosten

Die Richtlinie 2019/944 hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen neuen Rechtsträger zu schaffen, nämlich die Bürgerenergiegemeinschaft, deren Gegenstand die Erzeugung, Verteilung, der Verkauf, der Verbrauch, die Aggregierung oder die Speicherung von Energie sein kann, ebenso wie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz, des Ladens von Elektrofahrzeugen oder die Erbringung anderer Energiedienstleistungen für ihre Mitglieder oder Anteilsinhaber.

Gemäß Art. 3 Pkt. 13f) p.e. ist die Bürgerenergiegemeinschaft ein Rechtsträger mit Rechtsfähigkeit, der auf freiwilliger und offener Teilnahme beruht und in dem die Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse Mitgliedern, Anteilsinhabern oder Gesellschaftern zustehen, die ausschließlich natürliche Personen, Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, Kleinstunternehmer oder kleine Unternehmer im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Pkt. 1 und 2 des polnischen Unternehmerrechtsgesetzes vom 6. März 2018 (Prawo przedsiębiorców, Dz. U. von 2023, Pos. 221, 641, 803 und 1414) sind, für die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Energiesektor nicht den Gegenstand der Haupttätigkeit bildet, die gemäß den auf der Grundlage von Art. 40 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1995 über die öffentliche Statistik erlassenen Vorschriften bestimmt wird, und dessen Hauptzweck darin besteht, ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile für seine Mitglieder, Anteilsinhaber oder Gesellschafter oder für die lokalen Gebiete, in denen er tätig ist, zu gewährleisten.

Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Tätigkeit von Bürgerenergiegemeinschaften soll es Endabnehmern elektrischer Energie ermöglichen, unmittelbar an der Erzeugung, dem Verbrauch und dem Teilen elektrischer Energie mit anderen Abnehmern teilzunehmen, und soll ihren Mitgliedern preislich zugängliche elektrische Energie gewährleisten, im Unterschied zu traditionellen Energieunternehmen, deren Haupttätigkeitsziel das Streben nach Gewinn ist. Die Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft soll ferner dazu beitragen, die Energieeffizienz auf Ebene der Haushalte durch einen geringeren Verbrauch elektrischer Energie und niedrigere Lieferpreise zu erhöhen.

  1. Komplexverträge für Abnehmer elektrischer Energie in Haushalten

Nach der bisherigen Rechtslage bestand die Möglichkeit, dass Energieunternehmen mit Abnehmern gesondert einen Kaufvertrag und einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen der Verteilung elektrischer Energie oder aber Komplexverträge schließen.

Seit Februar 2024 führt die Novelle die Pflicht ein, dass Energieunternehmen mit Abnehmern elektrischer Energie in Haushalten ausschließlich Komplexverträge schließen.

  1. Neue Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession in Form der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung der konzessionierten Tätigkeit

Die Novelle führt in Art. 33 Abs. 3d p.e. eine zusätzliche Voraussetzung für die Erteilung, Änderung und den Widerruf einer energierechtlichen Konzession in Form der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung der konzessionierten Tätigkeit ein.

Darüber hinaus wurde in Art. 35a p.e. eine Bestimmung eingeführt, nach der der Präsident der URE vor der Entscheidung über die Erteilung oder Änderung einer Konzession eine Überprüfung der im Antrag auf Erteilung oder Änderung der Konzession angegebenen Tatsachen vornehmen kann, um festzustellen, ob der Unternehmer die Voraussetzungen für die Ausübung der konzessionierten wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllt und ob er die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung der konzessionierten Tätigkeit bietet.

Infolge der eingeführten Regelung wurde der Umfang der Umstände erweitert, die der Kontrolle des Präsidenten der URE unterliegen, was es erlaubt, Rechtsträgern eine Konzession nicht zu erteilen oder zu widerrufen, bei denen begründete Umstände dafür sprechen, dass sie die konzessionierte wirtschaftliche Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben werden.

Die betreffende Regelung erlaubt es dem Präsidenten der URE, bei sehr zahlreichen Beschwerden von Abnehmern über Handlungen, die ihre Rechte verletzen, wie etwa die absichtliche und in großem Umfang erfolgende Irreführung von Abnehmern, schneller zu reagieren. Der Umfang des Schutzes des Marktes und der Abnehmer in Haushalten wird somit erweitert.

Über die vorstehenden Änderungen hinaus führt die Novelle des Energierechts auch eine Reihe weiterer Änderungen ein, die besonders für einzelne Energieabnehmer von Bedeutung sind. Zu nennen sind unter anderem:

  1. die Möglichkeit, Verträge mit dynamischen Preisen für elektrische Energie mit jedem Verkäufer zu schließen, der mehr als 200 000 Abnehmer betreut,
  2. die Einführung eines neuen Modells des Reserveverkaufs elektrischer Energie,

Zusammenfassend führt das polnische Gesetz vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Energierechtsgesetzes und einiger anderer Gesetze (Dz. U. von 2023, Pos. 1681), mit dem die Richtlinie 2019/944 in die polnische Rechtsordnung umgesetzt wird, eine Reihe von Änderungen und neuen Instituten ein, deren Inkrafttreten zeitlich gestreckt wurde. Diese Änderungen stärken insbesondere die Rechtsstellung des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde, dem neue Kompetenzen zuerkannt wurden, und stärken die Rechte der Abnehmer; ferner passen sie die Vorschriften des Energierechtsgesetzes an die Bestimmungen der Energiepolitik Polens bis 2040 an, soweit es die Pflicht betrifft, mit einem Abnehmer elektrischer Energie in einem Haushalt ausschließlich Komplexverträge zu schließen.

Häufig gestellte Fragen

Wird die Direktleitung für Abnehmer verfügbar sein, die weiterhin an das Netz angeschlossen sind?

Ja, die Novelle erweitert die Verfügbarkeit der Direktleitung auf Nutzer, die an das Nationale Elektroenergiesystem angeschlossen sind. Früher stand diese Lösung nur Abnehmern zu, die dauerhaft vom Netz getrennt waren. Die Inbetriebnahme einer solchen Leitung erfordert nunmehr lediglich die Eintragung in ein Verzeichnis nach Einreichung einer Anmeldung, ohne dass die Zustimmung des Präsidenten der URE erforderlich ist.

Welche Änderungen betreffen den Abschluss von Verträgen mit dem Energielieferanten für Haushalte?

Seit Februar 2024 gilt der Grundsatz, dass Energieunternehmen mit Abnehmern aus Haushalten ausschließlich Komplexverträge schließen müssen. Das bedeutet, dass keine gesonderten Verträge über den Verkauf und die Verteilung von Energie mehr unterzeichnet werden können, was die Beziehungen zwischen Kunde und Lieferant vereinfachen soll.

Werden Abnehmer ihren Energieverkäufer schnell wechseln können?

Ja, die Novelle führt die Möglichkeit ein, den Verkäufer elektrischer Energie innerhalb von lediglich 24 Stunden zu wechseln. Dies ist eine wesentliche Erleichterung für Verbraucher, die den Wettbewerb auf dem Markt stärken und den Abnehmern eine größere Freiheit bei der Wahl des Dienstleisters geben soll.

Was ist eine Bürgerenergiegemeinschaft und welche Vorteile bringt sie?

Es handelt sich um einen Rechtsträger mit Rechtsfähigkeit, bei dem die Mitgliedschaft freiwillig ist und Entscheidungen gemeinsam von natürlichen Personen oder kleinen Unternehmen getroffen werden. Hauptzweck einer solchen Gemeinschaft ist es, ihren Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche oder soziale Vorteile zu gewährleisten, darunter den Zugang zu preislich zugänglicher Energie, im Gegensatz zu traditionellen, auf Gewinn ausgerichteten Unternehmen.

Welche neuen Kompetenzen hat der Präsident der Energieregulierungsbehörde erhalten?

Der Präsident der URE hat das Recht erhalten, Leitlinien zur Richtung des Netzausbaus sowie zur Umsetzung vorrangiger Investitionen zu erarbeiten. Zusätzlich wurde eine neue Voraussetzung im Zusammenhang mit der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausübung der Tätigkeit eingeführt, was es der Behörde erlaubt, bei Beschwerden von Abnehmern schneller zu reagieren und Rechtsträgern, die die Anforderungen nicht erfüllen, die Konzession zu entziehen.

Werden Abnehmer die Möglichkeit haben, Verträge mit dynamischen Preisen zu nutzen?

Ja, die Novelle ermöglicht den Abschluss von Verträgen mit dynamischen Preisen für elektrische Energie. Diese Lösung steht Abnehmern zur Verfügung, die Dienstleistungen von Verkäufern nutzen, die mehr als 200 000 Kunden betreuen. Darüber hinaus soll der elektronische Angebotsvergleich bei der Analyse der Vor- und Nachteile solcher Marktangebote helfen.

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Adrian Łukasik
Autor
Adrian Łukasik
Radca prawny, Senior Associate

Seine Berufserfahrung sammelte er in einer renommierten Kanzlei in Lublin, die sich mit dem weit verstandenen Zivil- und Wirtschaftsrecht befasst. In der Kanzlei Hewelt Wojnowski Lindner i Wspólnicy spółka komandytowa befasst er sich laufend mit der aktuellen Beratung im Bereich der Unternehmenstätigkeit sowie mit der Erstellung von Gesellschaftsdokumentation, darunter Gesellschaftsverträge, Satzungen der Gesellschaftsorgane, Vereinbarungen zur Regelung der Beziehungen zwischen Gesellschaftern, Beschlüsse der…

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