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Energietechnik 3. Juni 2024 ca. 6 Min. Lesezeit

Konzession für den Verkauf von Elektrizität – was ist zu beachten?

Martyna Dobkowska Autor Martyna Dobkowska Associate
Konzession für den Verkauf von Elektrizität – was ist zu beachten?

Der Verkauf von Elektrizität ist ein zentrales Element des Handels auf dem Energiemarkt. Um legal mit Energie handeln zu können, ist eine Konzession für den Handel mit Elektrizität erforderlich. Welche Regeln gelten in diesem Bereich und was ist zu beachten, wenn man sich für diese Form der wirtschaftlichen Tätigkeit entscheidet?

Bedeutung der Konzession für den Verkauf von Elektrizität

Die Konzession für den Handel mit Elektrizität ist eine besondere Berechtigung, die der Präsident der polnischen Energieregulierungsbehörde (Prezes URE) in Form eines Verwaltungsaktes erteilt. Sie erlaubt die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Energiehandels, sowohl im Großhandel als auch im Einzelhandel. Der Konzessionsinhaber erlangt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, etwa die Einhaltung der den Markt regelnden Vorschriften, die Erfüllung technischer und umweltbezogener Normen sowie die Aufrechterhaltung angemessener Standards bei der Betreuung der Abnehmer. Der Besitz einer Konzession ist somit sowohl ein Vorrecht als auch eine Verantwortung, mit der sich die Unternehmer in dieser Branche auseinandersetzen müssen.

Ausnahmen von der Konzessionspflicht

Nicht jedes Rechtssubjekt, das auf dem Markt für Elektrizität tätig ist, muss über eine Konzession für den Handel mit Elektrizität verfügen. Die Vorschriften nehmen von dieser Pflicht Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 50 MW aus, die nicht zu den erneuerbaren Energiequellen oder zu Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gezählt werden. Ähnliche Befreiungen betreffen Mikro- und Kleinanlagen sowie Energie, die ausschließlich aus landwirtschaftlichem Biogas, auch in Kraft-Wärme-Kopplung, oder ausschließlich aus flüssigen Biobrennstoffen im Sinne des polnischen Gesetzes über erneuerbare Energiequellen (ustawa o OZE) gewonnen wird.

Wie erlangt man die Konzession für den Handel mit Elektrizität?

Das Verfahren zur Erlangung der Konzession für den Handel mit Elektrizität beginnt mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, die die rechtlich-organisatorische und finanzielle Fähigkeit zur Ausübung einer solchen Tätigkeit belegen. Der Unternehmer muss seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, in der Schweiz, in der Türkei oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) haben.

Der Unternehmer muss zudem nachweisen, dass er nicht nur über angemessenes Kapital und entsprechende Ausrüstung verfügt, sondern auch über den Zugang zu qualifiziertem Personal, das in der Lage ist, die Prozesse im Bereich des Betriebs der Netze sowie der Einrichtungen und Anlagen zu steuern. Ferner ist eine Entscheidung über die Bebauungs- und Bodennutzungsbedingungen einzuholen und nachzuweisen, dass keine Rückstände bei der Zahlung derjenigen Steuern bestehen, die Einnahmen des Staatshaushalts darstellen.

Wer kann die Konzession nicht erhalten?

Die Konzession für den Handel mit Elektrizität erhält kein Antragsteller, der sich in einer schwierigen rechtlichen oder finanziellen Lage befindet. Dies betrifft insbesondere Unternehmer im Insolvenz- oder Liquidationsverfahren sowie diejenigen, denen in der letzten Zeit Konzessionen aus den im Gesetz genannten Gründen entzogen wurden. Darüber hinaus wird die Konzession einem Antragsteller nicht erteilt, der

  • durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts wegen einer Straftat oder einer Steuerstraftat im Zusammenhang mit der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit verurteilt wurde,
  • nicht als Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist,
  • sofern ein anderes Rechtssubjekt, das auf ihn einen maßgeblichen Einfluss ausübt oder ihn kontrolliert beziehungsweise mitkontrolliert, innerhalb der letzten 3 Jahre rechtskräftig wegen einer Straftat oder einer Steuerstraftat im Zusammenhang mit der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des polnischen Energiewirtschaftsgesetzes (Prawo energetyczne) verurteilt wurde.

Verfahren der Konzessionserteilung

Das Antragsverfahren erfordert Zeit und Genauigkeit. Neben den erforderlichen Unterlagen ist eine Antragsgebühr in Höhe von 616 PLN zu entrichten. Jeder Antrag wird eingehend darauf geprüft, ob alle verlangten Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig ist es notwendig, mehrfach zusätzliche Dokumente vorzulegen, was das Warten auf die abschließende Entscheidung über die Erteilung der Konzession für den Handel mit Elektrizität verlängern kann. Die Praxis zeigt, dass man darauf vorbereitet sein sollte, dass das gesamte Verfahren mehr als die gesetzlich vorgesehenen 60 Tage in Anspruch nehmen kann.

Verkauf von Energie aus erneuerbaren Quellen

Die geltenden Vorschriften behandeln Energie aus Photovoltaik und aus anderen erneuerbaren Energiequellen gleichrangig mit traditionellen Quellen. Unternehmer, die in größerem Umfang mit Energie handeln wollen, müssen dieselben Kriterien erfüllen wie beim Handel mit Energie aus konventionellen Quellen.

Geltungsdauer der Konzession

Die Konzession für den Handel mit Elektrizität wird in der Regel für einen Zeitraum von 10 bis 50 Jahren erteilt, abhängig von der Eigenart und dem Umfang der Tätigkeit. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Konzessionsinhaber einen Antrag auf Verlängerung stellen. Verlängerungsanträge sind mindestens 18 Monate vor dem geplanten Erlöschen der bestehenden Konzession zu stellen. Sofern das gesellschaftliche Interesse dies erfordert, kann die URE die weitere Ausübung der von der Konzession umfassten Tätigkeit auch nach deren Erlöschen für weitere 2 Jahre anordnen.

Pflichten nach Erhalt der Konzession

Zu den wichtigsten Pflichten des Konzessionsinhabers gehört neben der Gewährleistung einer hohen Qualität der erbrachten Dienstleistungen, der Einhaltung der Rechtsvorschriften und der Ausübung der Tätigkeit in einer Weise, die Gesundheit und Leben nicht gefährdet, auch die fristgerechte Zahlung der Konzessionsgebühr. Die Konzessionsgebühr ist eine jährliche Abgabe an den Staatshaushalt, die die Kosten der Tätigkeit des Unternehmers belastet. Die Höhe der Konzessionsgebühr ergibt sich als Produkt der Erträge des Energieunternehmens aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Bereich seiner von der Konzession umfassten Tätigkeit, die in dem Jahr erzielt wurden, in dem die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entstanden ist, und des Koeffizienten in der in der Verordnung des Ministerrats (Rada Ministrów) vom 12. Oktober 2021 über die Konzessionsgebühr festgelegten Höhe, nämlich 0,0005.

Zusammenfassung

Eine Investition in den Handel mit Elektrizität erfordert erhebliche Anfangsaufwendungen. Der Besitz einer Konzession für den Handel mit Elektrizität öffnet den Unternehmern hingegen die Tür zur Entwicklung in dieser dynamisch wachsenden Branche. Dank der strengen Regulierung bleibt der Energiemarkt sicher und stabil, was sowohl für die Lieferanten als auch für die Abnehmer von Vorteil ist.

Unsere Kanzlei bietet professionelle Beratung und Unterstützung im Verfahren zur Erlangung der Konzession für den Handel mit Elektrizität. Wenn Sie sich fragen, ob Sie die verlangten Kriterien erfüllen, und dieses Verfahren mit professioneller rechtlicher Unterstützung durchlaufen möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir bieten umfassende Rechtshilfe, die Ihnen den Eintritt in den Markt für Elektrizität erleichtert und Ihre Interessen sichern hilft.

Häufig gestellte Fragen

Muss jeder Unternehmer eine Konzession für den Verkauf von Elektrizität haben?

Nein, befreit sind unter anderem Anlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 50 MW, die weder zu den erneuerbaren Energiequellen noch zu Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zählen, sowie Mikroanlagen und Kleinanlagen und Energie aus landwirtschaftlichem Biogas oder aus flüssigen Biobrennstoffen.

Welche sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Erlangung der Konzession?

Der Unternehmer muss seinen Sitz im Hoheitsgebiet der Europäischen Union, in der Schweiz, in der Türkei oder in einem EFTA-Staat haben, über angemessene Mittel und Ausrüstung verfügen, Zugang zu qualifiziertem Personal haben und keine Steuerrückstände aufweisen. Mit dem Antrag ist eine Stempelgebühr von 616 PLN verbunden.

Wer kann die Konzession für den Handel mit Elektrizität nicht erhalten?

Die Konzession erhält unter anderem kein Antragsteller in einer schwierigen finanziellen Lage (Insolvenz, Liquidation), kein wegen einer mit der Tätigkeit zusammenhängenden Wirtschaftsstraftat Verurteilter und auch nicht derjenige, dessen kontrollierendes Rechtssubjekt innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer solchen Straftat verurteilt wurde.

Für welchen Zeitraum wird die Konzession erteilt?

Die Konzession wird in der Regel für einen Zeitraum von 10 bis 50 Jahren erteilt. Der Antrag auf ihre Verlängerung ist mindestens 18 Monate vor dem Erlöschen zu stellen, und der Präsident der URE kann im gesellschaftlichen Interesse die weitere Ausübung der Tätigkeit für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach dem Erlöschen anordnen.

Welche sind die wichtigsten Pflichten des Konzessionsinhabers?

Der Konzessionsinhaber muss eine angemessene Qualität der Dienstleistungen gewährleisten, die Vorschriften einhalten und die jährliche Konzessionsgebühr fristgerecht entrichten, deren Höhe sich als Produkt der Erträge aus dem Energieverkauf und des Koeffizienten 0,0005 ergibt.

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Martyna Dobkowska
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Martyna Dobkowska
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Sie ist spezialisiert auf Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht. In der Abteilung für Gesellschafts- und Energierecht besteht ihre Tätigkeit vor allem in der gesellschaftsrechtlichen Betreuung von Unternehmen, der Prüfung und Erstellung von Handelsverträgen, der Ausarbeitung von Schriftsätzen für Gerichts- und außergerichtliche Verfahren sowie der Erstellung von Analysen und Rechtsgutachten, insbesondere aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts und des Energierechts. Sie verfügt zudem über Berufserfahrung in…

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