Wie sich aus der Begründung zum Entwurf der Verordnung des Ministerrats vom 18. Dezember 2024 über die polnische Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (Polska Klasyfikacja Działalności, PKD) ergibt, beruht die Notwendigkeit der Einführung der PKD 2025 auf Änderungen, die an der Klassifikation auf Ebene der Europäischen Union vorgenommen wurden. Die neue Klassifikation hat die bisherige ersetzt, die seit 2007 galt.
Diese weitreichende Reform hat ganz konkrete Folgen für Unternehmer mit sind, die eine wirtschaftliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet der Republik Polen ausüben. Die neue Regelung beschränkt sich nicht auf geringfügige Änderungen, ihre Einführung ergibt sich vielmehr aus der Notwendigkeit, die dynamischen wirtschaftlichen Veränderungen und die Entwicklung neuer Sektoren abzubilden, besonders im Bereich der Technologie und der digitalen Dienstleistungen. Die Klassifikation PKD 2025 soll das polnische System von ihrem Ansatz her an die heutigen Marktverhältnisse, an neue Geschäftsmodelle und an sich wandelnde gesellschaftliche Bedürfnisse anpassen.
Die eingeführten Lösungen erfassen eine Reihe neuer Arten von Tätigkeiten, die in den letzten Jahren entstanden sind, von digitalen Dienstleistungen über Tätigkeiten, die auf künstlicher Intelligenz beruhen, bis zu Sektoren, die mit der Kreislaufwirtschaft und der Biowirtschaft verbunden sind. Gleichzeitig soll die neue Klassifikation eine bessere Übereinstimmung der polnischen Wirtschaftsstatistiken mit den Anforderungen der Europäischen Union sicherstellen, was für Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist, die an internationalen Projekten teilnehmen oder EU-Mittel in Anspruch nehmen. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen ist zudem die deutlich größere Genauigkeit bei der Beschreibung der Tätigkeiten traditioneller Branchen, die es Unternehmern erlauben soll, den Umfang ihrer Tätigkeit genauer den zutreffenden Codes zuzuordnen und Unklarheiten bei der Registrierung oder bei einer Prüfung zu vermeiden.
Registerverfahren, die vor dem 01. Januar 2025 eingeleitet wurden
Nach der seit Anfang 2025 geltenden neuen Klassifikation PKD 2025 sind auf Sachen, die Eintragungen im Landesgerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS) betreffen, sowohl solche im Zusammenhang mit der Registrierung als auch solche mit einer Änderung des Gegenstands der Tätigkeit, die begonnen, jedoch vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften nicht abgeschlossen wurden, die Regeln der PKD 2025 anzuwenden. Das bedeutet, dass selbst Verfahren, die noch vor dem 1. Januar 2025 eingeleitet wurden, nach den neuen Regeln zu beenden waren, was häufig eine Aktualisierung der eingereichten Unterlagen oder sogar eine erneute Antragstellung erforderte.
Unternehmer hingegen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Anträge auf Eintragung an das Zentrale Register und die Informationsstelle über die wirtschaftliche Tätigkeit (Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej, CEIDG) übermittelt haben, konnten damit rechnen, dass diese konkreten Sachen noch auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften, also nach der Klassifikation PKD 2007, behandelt werden.
Registerverfahren, die nach dem 01. Januar 2025 eingeleitet wurden
Für Registerverfahren über eine Eintragung in das Zentrale Register und die Informationsstelle über die wirtschaftliche Tätigkeit (CEIDG) oder in das Landesgerichtsregister (KRS), die erst nach dem 01. Januar 2025 und damit nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften eingereicht werden, gilt ausschließlich die neue Klassifikation PKD 2025.
Unternehmer, die nach der Einführung der neuen Klassifikation Änderungen ihrer Einträge in der CEIDG vornehmen, haben die Möglichkeit, für eine noch nach der PKD 2007 eingeordnete Tätigkeit die alten Codes zu belassen, jedoch nur bis zur Durchführung der Aktualisierung. Nach dem 31. Dezember 2026 ist eine automatische Umwandlung aller in der CEIDG offengelegten PKD-Codes in die neue Klassifikation vorgesehen. In der Praxis kann eine solche Lösung allerdings Zweifel hervorrufen, weil manche Codes aus der Klassifikation PKD 2007 in der Klassifikation PKD 2025 in mehrere neue aufgeteilt wurden, die nicht immer der tatsächlichen Tätigkeit des Unternehmers entsprechen.
Bei den im KRS registrierten Rechtssubjekten ist eine Aktualisierung der Codes dann nicht erforderlich, wenn die Änderung des Eintrags den Umfang der Tätigkeit nicht betraf, diese Pflicht entsteht erst mit dem Ende des Jahres 2026.
Automatische Aktualisierung der PKD-Codes nach dem 31. Dezember 2026
Für den 1. Januar 2027 wurde der Start des Verfahrens der automatischen Aktualisierung der Codes PKD 2007 auf die Fassung PKD 2025 in Registern wie dem KRS, der CEIDG, dem REGON sowie in weiteren amtlichen Datenbanken angekündigt, und zwar unter Verwendung der sogenannten Verknüpfungsschlüssel, die das Statistische Hauptamt (Główny Urząd Statystyczny, GUS) erarbeitet hat. Hervorzuheben ist allerdings, dass die Umsetzung dieser Lösung noch nicht entschieden ist, weil es an den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften fehlt, die sie formell einführen würden.
Im Rahmen der automatischen Umwandlung werden die einzelnen bisherigen Codes den neuen nach den angegebenen Verknüpfungen zugeordnet, was dazu führen kann, dass die im KRS offengelegte Beschreibung der Tätigkeit dem tatsächlichen Umfang der von der Gesellschaft ausgeübten Tätigkeit nicht vollständig entspricht.
Bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit einer Einzelperson ist die Änderung der PKD-Codes in der Regel eine einfache Formalität, die lediglich die Anmeldung des neuen Umfangs bei der CEIDG erfordert. Bei Handelsgesellschaften nach polnischem Recht ist die Lage hingegen komplizierter. Sind im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung der Gesellschaft weiterhin Codes der PKD 2007 aufgeführt, so kann für eine vollständige Anpassung der Daten im KRS an die neue Klassifikation PKD 2025 eine Änderung unmittelbar im Wortlaut des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung erforderlich werden.
Zusammenfassend ist die Umsetzung der PKD 2025 nicht nur eine formale Pflicht, sondern vor allem eine Gelegenheit, den Umfang der Tätigkeit des Unternehmens im Einklang mit den modernen Marktverhältnissen zu ordnen und zu optimieren. Es lohnt sich, diesen Prozess nicht als lästige Anforderung zu behandeln, sondern als Investition in die Rechtssicherheit, in die Transparenz der ausgeübten Tätigkeit und in eine bessere Nutzung der Entwicklungsmöglichkeiten, die die heutige Wirtschaft bietet.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die PKD-Codes in der CEIDG aktualisieren, wenn sie sich in der neuen Klassifikation geändert haben?
Unternehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit als Einzelperson ausüben, können die alten Codes der PKD 2007 vorläufig belassen, die Pflicht zu ihrer Aktualisierung tritt jedoch automatisch nach dem 31. Dezember 2026 ein. Manche alten Codes wurden in mehrere neue aufgeteilt, was den tatsächlichen Umfang Ihrer Tätigkeit möglicherweise nicht abbildet. Wir empfehlen, die Codes laufend an die neuen Verhältnisse anzupassen, um Unklarheiten bei einer Prüfung zu vermeiden.
Wie betreffen die neuen Vorschriften Anträge, die vor dem 1. Januar 2025 beim KRS eingereicht wurden?
Auf Registerverfahren, die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften eingeleitet, jedoch vor dem 1. Januar 2025 nicht abgeschlossen wurden, sind die Regeln der PKD 2025 anzuwenden. Das bedeutet, dass ein Antrag auch dann, wenn er früher eingereicht wurde, nach den neuen Regeln zu beenden ist, was häufig eine Aktualisierung der Unterlagen oder eine erneute Antragstellung erfordert. Nur Sachen, in denen der Antrag vor dem Inkrafttreten der Verordnung an die CEIDG übermittelt wurde, können auf der Grundlage der PKD 2007 behandelt werden.
Müssen Kapitalgesellschaften die PKD-Codes in der Satzung nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften sofort ändern?
Eine Aktualisierung der Codes im KRS ist nicht sofort erforderlich, wenn die Änderung des Eintrags den Umfang der Tätigkeit nicht betrifft, diese Pflicht entsteht erst gegen Ende des Jahres 2026. Sind im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung der Gesellschaft jedoch weiterhin Codes der PKD 2007 aufgeführt, so kann ihre Änderung für eine vollständige Anpassung der Daten an die neue Klassifikation erforderlich werden. Das ist besonders wichtig, um Abweichungen zwischen dem Wortlaut der Satzung und dem Register zu vermeiden.
Ist die automatische Änderung der PKD-Codes in den Registern nach dem Jahr 2026 garantiert?
Für den 1. Januar 2027 wurde der Start des Verfahrens der automatischen Aktualisierung der Codes unter Verwendung der Verknüpfungsschlüssel angekündigt, die das Statistische Hauptamt (Główny Urząd Statystyczny, GUS) erarbeitet hat. Zu beachten ist jedoch, dass die Umsetzung dieser Lösung wegen des Fehlens entsprechender gesetzlicher Vorschriften noch nicht vollständig entschieden ist. Darüber hinaus entspricht die automatische Zuordnung der Codes möglicherweise nicht immer dem tatsächlichen Umfang der Tätigkeit der Gesellschaft.
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