Für wen das Quellensteuerverfahren gedacht ist
Das Verfahren ist für Gesellschaften wichtig, die regelmässig Zahlungen an ausländische Empfänger leisten. Ohne klare Regeln entstehen leicht Fehler bei der Erhebung, der Dokumentation oder der Abrechnung. Die Sorgfaltspflicht ist eine gesetzliche Pflicht des Abzugsverpflichteten und wird an der Art und dem Umfang der ausgeübten Tätigkeit gemessen. Ein förmliches und tatsächlich genutztes Verfahren erleichtert den Nachweis, dass die Pflicht erfüllt wurde, wenn eine Steuerbehörde die Erhebung in Frage stellt. Die Pflicht ist vor der Auszahlung zu erfüllen, weshalb das Verfahren rechtzeitig eingeführt werden sollte.
Worauf wir bei der Einführung achten
Das Verfahren muss dem tatsächlichen Zahlungsfluss im Unternehmen folgen und für die zuständigen Mitarbeiter verständlich bleiben. Wir berücksichtigen die verschiedenen Zahlungsarten, etwa Zinsen, Dividenden, Vergütungen für immaterielle Leistungen und Lizenzgebühren, sowie die Befreiungen, soweit das Recht sie vorsieht. Das Verfahren legt zudem fest, wer für die einzelnen Schritte verantwortlich ist, wie die Unterlagen aufbewahrt werden und welcher Eskalationsweg bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erhebung gilt.
Preis und Umfang
Das Honorar beginnt ab EUR 2300 netto und umfasst beispielhaft eine Gesellschaft und ein Verfahren für die typischen Auslandszahlungen. Eine grössere Vielfalt der Zahlungsarten, eine höhere Zahl ausländischer Empfänger oder die Einbindung in die IT-Systeme erhöht den Preis, und wir bestätigen das Honorar vor Beginn der Arbeiten.