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Steuern

Sorgfaltspflichtverfahren für die Quellensteuer (WHT)

Für Unternehmen, die regelmässig Zahlungen an ausländische Empfänger leisten und ein schriftliches Verfahren für die ordnungsgemässe Erhebung, Dokumentation und Abrechnung der polnischen Quellensteuer wünschen.

Honorar
ab 2 300 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Erstellung des Sorgfaltspflichtverfahrens für die Quellensteuer
  • Festlegung des Umfangs der quellensteuerpflichtigen Zahlungen
  • Vorbereitung der Prüfwege für Steuersätze und Befreiungen
  • Verfahren für die Dokumentation und die Abrechnung
  • Schulung des Teams zum eingeführten Verfahren

Was der Preis nicht umfasst

  • Laufende Erhebung der Quellensteuer auf einzelne Zahlungen (Teil des gewöhnlichen Betriebs)
  • Vertretung im Kontrollverfahren
  • Analyse der Doppelbesteuerungsabkommen

Was Sie erhalten

  • Ein vollständiges Sorgfaltspflichtverfahren für die Quellensteuer
  • Verfahrensdokumentation, die zur Einführung im Unternehmen bereit ist
Wie es abläuft

Wie das Sorgfaltspflichtverfahren für die Quellensteuer eingeführt wird

Ein Sorgfaltspflichtverfahren ist ein Satz klarer Regeln und Kontrollen, die die Erhebung der Steuer richtig halten. Fünf Schritte.

  1. Bestandsaufnahme

    Wir erfassen die Arten der Auslandszahlungen und die derzeit genutzten Abläufe.

  2. Entwurf des Verfahrens

    Wir entwerfen ein Verfahren mit den Schritten zur Prüfung, Dokumentation und Abrechnung der Quellensteuer.

  3. Vorlagen und Formulare

    Wir erstellen Vorlagen, Kontrollblätter und Formulare, die die Einführung erleichtern.

  4. Schulung

    Wir schulen die Mitarbeiter, die für die Erhebung und die Abrechnung der Quellensteuer zuständig sind.

  5. Einführung

    Wir begleiten die Einführung und führen im ersten Zeitraum Prüfungen durch.

Für wen das Quellensteuerverfahren gedacht ist

Das Verfahren ist für Gesellschaften wichtig, die regelmässig Zahlungen an ausländische Empfänger leisten. Ohne klare Regeln entstehen leicht Fehler bei der Erhebung, der Dokumentation oder der Abrechnung. Die Sorgfaltspflicht ist eine gesetzliche Pflicht des Abzugsverpflichteten und wird an der Art und dem Umfang der ausgeübten Tätigkeit gemessen. Ein förmliches und tatsächlich genutztes Verfahren erleichtert den Nachweis, dass die Pflicht erfüllt wurde, wenn eine Steuerbehörde die Erhebung in Frage stellt. Die Pflicht ist vor der Auszahlung zu erfüllen, weshalb das Verfahren rechtzeitig eingeführt werden sollte.

Worauf wir bei der Einführung achten

Das Verfahren muss dem tatsächlichen Zahlungsfluss im Unternehmen folgen und für die zuständigen Mitarbeiter verständlich bleiben. Wir berücksichtigen die verschiedenen Zahlungsarten, etwa Zinsen, Dividenden, Vergütungen für immaterielle Leistungen und Lizenzgebühren, sowie die Befreiungen, soweit das Recht sie vorsieht. Das Verfahren legt zudem fest, wer für die einzelnen Schritte verantwortlich ist, wie die Unterlagen aufbewahrt werden und welcher Eskalationsweg bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erhebung gilt.

Preis und Umfang

Das Honorar beginnt ab EUR 2300 netto und umfasst beispielhaft eine Gesellschaft und ein Verfahren für die typischen Auslandszahlungen. Eine grössere Vielfalt der Zahlungsarten, eine höhere Zahl ausländischer Empfänger oder die Einbindung in die IT-Systeme erhöht den Preis, und wir bestätigen das Honorar vor Beginn der Arbeiten.

Wovon das Honorar abhängt

  • Komplexität und Vielfalt der Arten von Auslandszahlungen im Unternehmen
  • Anzahl und Art der Zahlungsempfänger
  • Anforderungen an die Einbindung des Verfahrens in die IT-Systeme

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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