Zum Inhalt springen
Steuern

Individuelle Steuerauslegung und verbindliche Auskunft zu Steuersätzen (WIS)

Für Unternehmer, die die steuerlichen Folgen einer geplanten oder bereits erfolgten Transaktion schriftlich bestätigt haben möchten, bevor sie sie abrechnen, und den Schutz nutzen wollen, den das polnische Steuerrecht mit der Anwendung einer Auslegung verbindet.

Honorar
ab 1 000 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Analyse des Sachverhalts sowie Formulierung der Frage und der eigenen Position
  • Vorbereitung eines Antrags auf eine individuelle Steuerauslegung oder auf eine verbindliche Auskunft zu Steuersätzen (WIS)
  • Einreichung des Antrags und Vertretung im Verfahren vor dem Direktor des Nationalen Steuerinformationsamtes (KIS)
  • Unterstützung bei der Anwendung der erhaltenen Entscheidung in Abrechnung und Dokumentation

Was der Preis nicht umfasst

  • Klagen bei den Verwaltungsgerichten gegen eine Auslegung oder gegen eine WIS (gesonderte Abrechnung)
  • Laufende Steuerabrechnungen und Buchführung
  • Allgemeine Steuerauslegungen und Schutzgutachten zur Umgehungsklausel (GAAR), die einen eigenen Leistungsumfang bilden

Was Sie erhalten

  • Ein Antrag auf eine individuelle Steuerauslegung oder auf eine WIS, eingereicht und bis zur Entscheidung der Behörde geführt
  • Die schriftliche Position der Behörde vor der Verbuchung der Transaktion, sofern eine Auslegung erteilt wird
Wie es abläuft

Wie die Erlangung einer Auslegung abläuft

Der Schutz aus einer individuellen Steuerauslegung und aus einer WIS hängt davon ab, ob der Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben wurde, und die Behörde verweigert die Erteilung, wenn die Sache eine Steuerumgehung betreffen kann. Vier Schritte.

  1. Analyse des Sachverhalts

    Wir ermitteln den Sachverhalt, die Frage und die Position, die Ihre Situation am besten absichert.

  2. Antrag

    Wir bereiten den Antrag auf eine individuelle Steuerauslegung oder auf eine WIS samt Begründung vor.

  3. Verfahren

    Wir reichen den Antrag ein und führen die Korrespondenz mit dem Direktor des Nationalen Steuerinformationsamtes (KIS).

  4. Anwendung

    Wir unterstützen bei der Anwendung der erhaltenen Entscheidung in Abrechnung und Dokumentation.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Die Leistung richtet sich an Unternehmer, die die steuerlichen Folgen einer Transaktion schriftlich kennen möchten, bevor sie sie abrechnen. Eine individuelle Steuerauslegung und eine verbindliche Auskunft zu Steuersätzen schützen den Antragsteller dann, wenn der Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß beschrieben wurde und der Antrag die unter Strafandrohung abgegebene Erklärung enthält, dass die Sache nicht bereits Gegenstand eines Verfahrens oder einer Kontrolle ist. Besonders nützlich ist dieser Weg bei untypischen, hochwertigen oder wiederkehrenden Transaktionen.

Was eine Auslegung bringt und was der Preis nicht umfasst

Die erhaltene Entscheidung schützt den Antragsteller so lange, wie der Sachverhalt der Beschreibung im Antrag entspricht. Nicht jeder Antrag endet jedoch mit einer Auslegung: Die Behörde verweigert die Erteilung, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Sache eine von der Umgehungsklausel erfasste Handlung darstellen kann. Im Preis enthalten sind die Vorbereitung und Einreichung des Antrags sowie die Führung des Verfahrens vor dem Direktor des Nationalen Steuerinformationsamtes (KIS). Nicht enthalten sind etwaige Klagen bei den Verwaltungsgerichten, falls die Entscheidung ungünstig ausfällt; deren Erforderlichkeit und Kosten werden gesondert festgelegt.

Wovon das Honorar abhängt

  • Komplexität des Sachverhalts und Anzahl der im Antrag erfassten Fragen
  • Umfang der Analyse, die zur Formulierung der Position erforderlich ist
  • Verfahrensweg und Eilbedürftigkeit der Sache

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Beschriebenes Mandat

Was wir in diesem Bereich getan haben

HWW hat im August 2025 die Aufhebung einer individuellen Steuerauslegung erreicht, die das Recht eines Konsortialführers eingeschränkt hatte, die gesamten Aufwendungen als steuerlich abzugsfähige Kosten geltend zu machen: Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht Warschau entschied, dass der individuelle Investitionsbeitrag des Konsortialführers nicht der anteiligen Aufteilung nach Art. 5 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes unterliegt. Jeder Fall hat seinen eigenen Sachverhalt, daher sagt dieses Ergebnis nichts über einen weiteren aus.

Was wir zu diesem Thema geschrieben haben

Weitere beschriebene Mandate stehen unter Erfolge der Kanzlei.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

Beratung vereinbarenSchreiben Sie uns