Konrad Mlynkiewicz ist Rechtsberater und berät seit mehr als einem Jahrzehnt im Verwaltungsrecht, einschließlich der breit verstandenen Praxis des Immobilienrechts, des öffentlichen Rechts und des Schutzes personenbezogener Daten. Seine Berufserfahrung sammelte er über viele Jahre am Obersten Verwaltungsgericht. Mehr als 7 Jahre lang leitete er die Abteilung für Verwaltungsrecht in einer der führenden polnischen Kanzleien.
Erfahrung
Ein Großteil der Berufserfahrung von Rechtsberater Konrad Mlynkiewicz besteht in der umfassenden Beratung bei Investitionsprozessen, insbesondere der Betreuung der Immobilienentwicklungsbranche während des gesamten Bauprozesses. Er berät in jeder Phase von Bauvorhaben, sowohl für einzelne Auftraggeber als auch bei komplexen Immobilienprojekten wie dem Bau und der Kommerzialisierung beziehungsweise dem Verkauf von Einkaufszentren, Produktionsstätten, Lagerhallen, Bürogebäuden und Wohnbauvorhaben. Bislang hat er umfassende Prüfungen von Unternehmen und Immobilien (Due Diligence) mit einem Gesamttransaktionswert von mehreren hundert Millionen Euro durchgeführt und begleitet.
Er unterstützt Investoren bei der Identifizierung rechtlicher Risiken und der Möglichkeiten zu deren Minimierung bei Bauprojekten für erneuerbare Energien. Er führte rechtliche Prüfungen von Bauinvestitionsprojekten für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehreren hundert MW durch. Er vertritt die Mandanten der Kanzlei in Verfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht, den Woiwodschaftsverwaltungsgerichten und den Bezirksgerichten in Sachen unter anderem betreffend: Entscheidungen über Bebauungsbedingungen, Baugenehmigungen, Umweltentscheidungen, das dauerhafte Nutzungsrecht an Grundstücken sowie weitere mit dem Bauprozess verbundene Fragen. Er erbringt zudem rechtliche Dienstleistungen für Einheiten der Gebietskörperschaften, staatliche Unternehmen, Unternehmen von Gebietskörperschaften sowie berufsständische Selbstverwaltungen. Rechtsberater Mlynkiewicz ist Autor hunderter Rechtsgutachten im Bereich des Verwaltungsrechts sowie zu Fragen der kommunalen und berufsständischen Selbstverwaltung, darunter Gutachten, die im Auftrag von Behörden der öffentlichen Verwaltung und von Gebietskörperschaften erstellt wurden. Er hat zahlreiche Schulungen zum Baurecht und zum Wohnungsbau-Sondergesetz (dem sogenannten „lex deweloper”) durchgeführt, unter anderem für Bauträger und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung sowie im Rahmen der Fortbildung von Rechtsberatern.
Als führender Spezialist für Wohnbauvorhaben, die auf Grundlage des Wohnungsbau-Sondergesetzes realisiert werden, hat er wiederholt Mandanten beraten, die eine Standortfestsetzung für Wohnbauvorhaben anstrebten. Er ist zudem Autor zahlreicher Presseveröffentlichungen, unter anderem für Rzeczpospolita, Dziennik Gazeta Prawna, Puls Biznesu und Nieruchomości, sowie Mitautor eines Kommentars zum Investmentfondsgesetz und eines Kommentars zur Satzung des Polnischen Jagdverbands.