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Steuern 4. Juni 2024 ca. 7 Min. Lesezeit

Verbindliche Einzelauskünfte im Steuerrecht, was man darüber wissen sollte?

Mateusz Kowalski Autor Mateusz Kowalski Radca prawny, Senior Associate
Verbindliche Einzelauskünfte im Steuerrecht, was man darüber wissen sollte?

Das polnische Recht, insbesondere das Steuerrecht, gehört für die Bürger nicht zu dem am leichtesten anzuwendenden Recht. Davon können sich Jahr für Jahr etwa die Einkommensteuerpflichtigen (PIT) beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen überzeugen. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und in die polnische Abgabenordnung (Ordynacja podatkowa)[1] Vorschriften eingeführt, die es den staatlichen Organen ermöglichen, Steuerauskünfte zu erteilen. Deren Aufgabe besteht darin, auftretende Zweifel der Steuerpflichtigen und der Steuerabzugsverpflichteten über den Inhalt der Rechtsnormen auszuräumen und darüber hinaus die Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zu vereinheitlichen. Sie erlauben es, die Vorschriften der Steuergesetze richtig anzuwenden, und folglich erlangt der Steuerpflichtige (oder der Steuerabzugsverpflichtete) Gewissheit, dass die gewählte Art der Anwendung, also der Auslegung der Vorschriften, mit den Auffassungen der Steuerbehörden sowie mit dem Ziel und dem Gegenstand der jeweiligen Regelung übereinstimmt. Was sind also Steuerauskünfte? Wer erteilt sie? Wie kann der Steuerpflichtige (oder der Steuerabzugsverpflichtete) eine Steuerauskunft erlangen?

[1] Gesetz vom 29. August 1997, die polnische Abgabenordnung (Ordynacja podatkowa) (einheitliche Fassung, Dz. U. von 2023, Pos. 2383, mit späteren Änderungen)

Was sind verbindliche Einzelauskünfte im Steuerrecht?

Die Vorschriften des Steuerrechts enthalten keine Legaldefinition der verbindlichen Einzelauskunft im Steuerrecht. Um diese Einrichtung des Steuerrechts zu definieren, ist daher auf die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zurückzugreifen. Das Oberste Verwaltungsgericht (Naczelny Sąd Administracyjny) hat in einem Beschluss von sieben Richtern vom 7. Juli 2014 festgestellt, dass die verbindliche Einzelauskunft zu den Vorschriften des Steuerrechts als eine Gestalt beziehungsweise eine Form des nach außen gerichteten, einseitigen Handelns der Steuerverwaltung gekennzeichnet werden kann, das heißt als eine Handlung der zur Ausübung öffentlicher Verwaltung befugten Organe, die keinen Charakter einer hoheitlichen Entscheidung hat und keine Erledigung der Sache im Bereich der Verwirklichung der steuerlichen Rechte und Pflichten des Betroffenen darstellt. (…) Es handelt sich um ein nicht hoheitliches Handeln, das über das geltende Recht informiert, genauer gesagt über die berechtigten Möglichkeiten seiner Anwendung, und das zur Einheitlichkeit der Anwendung sowie zur Beachtung des Steuerrechts führen soll, indem es davon überzeugt und in diesem Bereich bestimmte Vorschläge unterbreitet. Verbindliche Einzelauskünfte werden von einem spezialisierten Organ der öffentlichen Verwaltung erteilt, dem Direktor der Landesfinanzinformation (KIS). Die verbindliche Einzelauskunft muss einen (gegenwärtigen) Sachverhalt oder ein künftiges Ereignis betreffen.

Welche verbindlichen Einzelauskünfte kann man erlangen?

Gemäß Art. 14b der polnischen Abgabenordnung erteilt der Direktor der Landesfinanzinformation auf Antrag des Betroffenen in seiner individuellen Angelegenheit eine Auskunft zu den Vorschriften des Steuerrechts. Die Erlangung einer Auskunft erfordert somit, dass das betroffene Rechtssubjekt einen Antrag auf Erteilung der Auskunft stellt, in dem die folgenden Angaben zu machen sind:

  • eine detaillierte und erschöpfende Beschreibung des im Antrag dargestellten Sachverhalts oder künftigen Ereignisses;
  • die Frage des Antragstellers;
  • der Standpunkt des Antragstellers sowie deren Begründung.

Der Direktor der Landesfinanzinformation hat 3 Monate Zeit für die Erteilung der verbindlichen Einzelauskunft. Art. 14o der polnischen Abgabenordnung sieht auch den Fall vor, dass das Organ die beantragte Auskunft innerhalb der genannten Frist nicht erteilt. Dann ist anzunehmen, dass an dem Tag, der auf den Ablauf der oben genannten Frist folgt, eine Auskunft erteilt wurde, welche die Richtigkeit des Standpunkts des Antragstellers in vollem Umfang feststellt (dies ist die sogenannte stillschweigende Auskunft).

Der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Einzelauskunft unterliegt einer Gebühr in Höhe von 40 Zloty. Werden im Antrag mehrere gesonderte Sachverhalte oder künftige Ereignisse dargestellt, so wird gemäß Art. 14f § 2 der polnischen Abgabenordnung für jeden von ihnen eine Gebühr in der oben genannten Höhe erhoben (zum Beispiel wird für zwei Sachverhalte eine Gebühr in Höhe von 80 Zloty erhoben). Den Antrag auf Erteilung der Auskunft kann der Antragsteller auf herkömmlichem Weg stellen, das heißt persönlich am Sitz der Landesfinanzinformation oder per Post, oder auf elektronischem Weg, über die Plattform ePUAP.

Verbindliche Einzelauskünfte, welche Vorteile bringen sie?

Art. 14k der polnischen Abgabenordnung bestimmt die sogenannte Schutzfunktion der Auskunft. Nach dieser Vorschrift darf es dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen, wenn er sich an die verbindliche Einzelauskunft hält, bevor diese geändert wird, bevor ihr Erlöschen festgestellt wird oder bevor der Steuerbehörde eine Abschrift der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Aufhebung der verbindlichen Einzelauskunft zugestellt wird; dies gilt ebenso, wenn die Auskunft bei der Entscheidung in der Steuersache nicht berücksichtigt wird.

Verbindliche Einzelauskünfte, wann erhalten wir sie nicht?

Der Direktor der Landesfinanzinformation verweigert die Erteilung einer verbindlichen Einzelauskunft, wenn er die begründete Vermutung gewinnt, dass Elemente des Sachverhalts oder des künftigen Ereignisses:

  • eine Handlung oder ein Element einer Handlung darstellen können, die in den Vorschriften über die Klausel gegen Steuervermeidung (GAAR-Klausel) bestimmt ist;
  • Gegenstand einer Entscheidung sein können, die unter Anwendung von Maßnahmen zur Beschränkung vertraglicher Vorteile ergangen ist;
  • einen Rechtsmissbrauch darstellen können, von dem in Art. 5 Abs. 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes die Rede ist.

Darüber hinaus darf die Auskunft nicht erteilt werden, wenn der Sachverhalt am Tag der Antragstellung Gegenstand ist:

  • eines laufenden Steuerverfahrens;
  • einer Steuerprüfung;
  • einer Zoll- und Steuerprüfung.

Der Antragsteller gibt hierzu eine Erklärung unter Strafandrohung für falsche Aussagen ab. Gibt der Antragsteller eine falsche Erklärung ab, so entfaltet die verbindliche Einzelauskunft keine Rechtswirkungen (sie ist unwirksam).

Verbindliche Einzelauskünfte, die wichtigsten Informationen

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Steuerauskünfte nach der Vorstellung des Gesetzgebers bei der Anwendung des Steuerrechts helfen. Sie weisen nämlich auf die richtige Anwendung der Vorschriften vor dem Hintergrund eines konkret beschriebenen gegenwärtigen Ereignisses (Sachverhalt) oder künftigen Ereignisses hin. Sie können es ermöglichen, eine fehlerhafte Auslegung der Vorschriften zu vermeiden, die eine Steuerprüfung zur Folge haben kann. Statistiken zeigen, dass sowohl natürliche als auch juristische Personen gern auf diese Einrichtung zurückgreifen. Aus der Information über die Tätigkeit der Landesfinanzinformation im Jahr 2023 ergibt sich, dass allein im vergangenen Jahr dieses Organ 23 234 verbindliche Einzelauskünfte erteilt hat (wovon die meisten die Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer betrafen). Bei Zweifeln an der Anwendung der Vorschriften lohnt es sich, von der Einrichtung der verbindlichen Einzelauskünfte Gebrauch zu machen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Wenn Sie sich für verbindliche Einzelauskünfte im Steuerrecht interessieren oder eine Rechtsberatung zu einem anderen Thema in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie die Dienste der Kanzlei HWW Hewelt Wojnowski Lindner i Wspólnicy.

Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts (7 Richter) vom 7.07.2014, II FPS 1/14, ONSAiWSA 2015, Nr. 1, Pos. 3.

Information über die Tätigkeit der Landesfinanzinformation im Jahr 2023, Bielsko-Biała, 2024, S. 14

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine verbindliche Einzelauskunft und ist sie bindend?

Es handelt sich um ein Handeln der Steuerverwaltung, das über die berechtigten Möglichkeiten der Rechtsanwendung informiert, jedoch keine hoheitliche Entscheidung der Sache darstellt. Ihr Ziel besteht darin, Gewissheit zu verschaffen, dass die gewählte Art der Auslegung der Vorschriften mit den Auffassungen der Steuerbehörden übereinstimmt.

Wer erteilt verbindliche Einzelauskünfte und welche Frist gilt dafür?

Die Auskünfte erteilt der Direktor der Landesfinanzinformation (KIS) auf Antrag des Betroffenen. Das Organ hat dafür 3 Monate ab Antragstellung, und bleibt eine Antwort innerhalb dieser Frist aus, so gilt eine Auskunft als erteilt, welche die Richtigkeit des Standpunkts des Antragstellers feststellt.

Wie viel kostet der Antrag auf Erteilung einer Einzelauskunft?

Die Gebühr beträgt 40 Zloty für jeden im Antrag dargestellten gesonderten Sachverhalt oder jedes künftige Ereignis. Für jeden weiteren beschriebenen Fall ist dieser Betrag also hinzuzurechnen, zum Beispiel zahlen wir für zwei Sachverhalte 80 Zloty.

In welchen Fällen verweigert der Direktor der KIS die Auskunft?

Das Organ verweigert die Erteilung der Auskunft, wenn der Sachverhalt Gegenstand eines laufenden Verfahrens, einer Steuerprüfung oder einer Zoll- und Steuerprüfung ist. Die Verweigerung erfolgt ebenfalls, wenn die begründete Vermutung besteht, dass das Rechtsgeschäft der Vermeidung der Besteuerung dient oder einen Rechtsmissbrauch darstellt.

Schützt das Befolgen einer Einzelauskunft vor Sanktionen?

Ja, gemäß der Schutzfunktion gewährleistet die Auskunft, dass ihre Anwendung vor einer etwaigen Änderung oder Aufhebung dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen darf. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige keine negativen steuerlichen Folgen trägt, wenn er sich auf die erhaltene Auskunft verlassen hat.

Wie kann ich einen Antrag auf eine Einzelauskunft stellen?

Der Antrag kann auf herkömmlichem Weg gestellt werden, persönlich am Sitz der Landesfinanzinformation oder per Post. Verfügbar ist auch die Möglichkeit, den Antrag auf elektronischem Weg über die Plattform ePUAP zu stellen.

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Mateusz Kowalski
Autor
Mateusz Kowalski
Radca prawny, Senior Associate

Ich bin spezialisiert auf polnisches Steuerrecht, insbesondere auf Einkommensteuern, sowie auf internationales Steuerrecht. Zu meiner Erfahrung gehören unter anderem die laufende steuerliche Beratung, die Erstellung von Rechts- und Steuergutachten, das Verfassen von Anträgen auf verbindliche Auskünfte sowie die Durchführung von Steuerprüfungen. Meine Berufserfahrung habe ich in Warschauer Kanzleien gesammelt.

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