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Steuern

Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit

Für natürliche Personen und Unternehmer, die ihren Wohnsitz verlegt haben oder in mehr als einem Land tätig sind und ihren steuerlichen Ansässigkeitsstatus feststellen lassen möchten.

Honorar
ab 700 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Analyse des Wohnsitzes, der Aufenthaltszeiten und der wirtschaftlichen Verbindungen zu Polen und zum Ausland
  • Feststellung des steuerlichen Ansässigkeitsstatus in Polen und in den betroffenen Staaten
  • Darstellung der Steuerpflichten, die aus dem festgestellten Status folgen
  • Benennung der erforderlichen Erklärungen und Meldungen

Was der Preis nicht umfasst

  • Erstellung der Steuererklärungen selbst (die Abrechnung übernimmt ein Steuerberater)
  • Vertretung in Steuerverfahren (gesonderte Abrechnung)
  • Beratung zur Steuerplanung (gesonderte Leistung)

Was Sie erhalten

  • Bericht mit Feststellung des steuerlichen Ansässigkeitsstatus
  • Darstellung der Steuerpflichten in Polen und in den betroffenen Staaten
  • Empfehlungen zu den erforderlichen Meldungen und Erklärungen
Wie es abläuft

Wie die Prüfung der Ansässigkeit abläuft

Die steuerliche Ansässigkeit entscheidet, welcher Staat das Recht zur Besteuerung der Einkünfte hat. Drei Schritte.

  1. Erhebung der Angaben

    Wir erheben Angaben zum Wohnsitz, zu den Aufenthaltszeiten der letzten Jahre, zu den Einkunftsquellen und zu den wirtschaftlichen Verbindungen.

  2. Analyse der Kriterien

    Wir analysieren die Ansässigkeitskriterien nach polnischem Recht und nach den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

  3. Feststellung des Status

    Wir stellen den Status in Polen und in den betroffenen Staaten fest und benennen die erforderlichen Meldungen.

Für wen sich die Prüfung der Ansässigkeit eignet

Die Prüfung eignet sich für Personen, die ins Ausland gezogen sind, in mehreren Staaten arbeiten oder im Ausland ein Unternehmen führen und nicht sicher sind, ob sie in Polen steuerlich ansässig sind. Der Status entscheidet darüber, ob in Polen eine unbeschränkte Steuerpflicht entsteht, die sämtliche Einkünfte unabhängig vom Ort der Erzielung umfasst, oder nur eine beschränkte Steuerpflicht, die die im Gebiet Polens erzielten Einkünfte umfasst. Ein Fehler bei der Feststellung des Status kann Sanktionen der Steuerbehörden nach sich ziehen.

Ansässigkeitskriterien im polnischen Recht

Das polnische Recht kennt zwei voneinander unabhängige Kriterien. Das erste ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Polen, also der Mittelpunkt der persönlichen oder der wirtschaftlichen Interessen. Das zweite ist ein Aufenthalt in Polen von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr. Die Erfüllung eines der beiden Kriterien begründet die steuerliche Ansässigkeit. Halten zwei Staaten dieselbe Person jeweils für ihren Ansässigen, so folgt die Reihenfolge der Entscheidung, also ständige Wohnstätte, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, aus dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und nicht aus dem polnischen Gesetz.

Was Sie erhalten

Der Bericht nennt den Status, das Kriterium, auf dem er beruht, und die daraus folgenden Pflichten sowie die einzureichenden Meldungen und Erklärungen. Hängt das Ergebnis von einer Kollisionsregel des Abkommens ab, stellen wir dar, welche Regel entscheidet und welche Nachweise sie stützen. Der Preis umfasst die Prüfung; die Erstellung der Erklärungen und die Vertretung in Verfahren werden gesondert abgerechnet.

Wovon das Honorar abhängt

  • Zahl der Staaten, zu denen steuerliche Verbindungen bestehen
  • Komplexität der Einkunftsstruktur (Arbeitslohn, Unternehmenseinkünfte, Kapitaleinkünfte)
  • Ob Vermögen in mehr als einem Staat gehalten wird (Immobilien, Bankkonten)

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

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Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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