Für wen sich die Prüfung der Ansässigkeit eignet
Die Prüfung eignet sich für Personen, die ins Ausland gezogen sind, in mehreren Staaten arbeiten oder im Ausland ein Unternehmen führen und nicht sicher sind, ob sie in Polen steuerlich ansässig sind. Der Status entscheidet darüber, ob in Polen eine unbeschränkte Steuerpflicht entsteht, die sämtliche Einkünfte unabhängig vom Ort der Erzielung umfasst, oder nur eine beschränkte Steuerpflicht, die die im Gebiet Polens erzielten Einkünfte umfasst. Ein Fehler bei der Feststellung des Status kann Sanktionen der Steuerbehörden nach sich ziehen.
Ansässigkeitskriterien im polnischen Recht
Das polnische Recht kennt zwei voneinander unabhängige Kriterien. Das erste ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Polen, also der Mittelpunkt der persönlichen oder der wirtschaftlichen Interessen. Das zweite ist ein Aufenthalt in Polen von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr. Die Erfüllung eines der beiden Kriterien begründet die steuerliche Ansässigkeit. Halten zwei Staaten dieselbe Person jeweils für ihren Ansässigen, so folgt die Reihenfolge der Entscheidung, also ständige Wohnstätte, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, aus dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und nicht aus dem polnischen Gesetz.
Was Sie erhalten
Der Bericht nennt den Status, das Kriterium, auf dem er beruht, und die daraus folgenden Pflichten sowie die einzureichenden Meldungen und Erklärungen. Hängt das Ergebnis von einer Kollisionsregel des Abkommens ab, stellen wir dar, welche Regel entscheidet und welche Nachweise sie stützen. Der Preis umfasst die Prüfung; die Erstellung der Erklärungen und die Vertretung in Verfahren werden gesondert abgerechnet.