Zum Inhalt springen
Steuern

Antrag auf PKWiU-Klassifizierung beim polnischen Statistikamt (GUS)

Für Hersteller und Dienstleister, die eine amtliche Klassifizierung einer Ware oder Dienstleistung durch das polnische Statistikamt (Główny Urząd Statystyczny, GUS) für steuerliche, statistische oder zollrechtliche Zwecke benötigen.

Honorar
ab 450 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Analyse der Merkmale der Ware oder Dienstleistung im Hinblick auf die Klassifizierung durch GUS
  • Vorbereitung des Antrags auf Erteilung eines Klassifizierungssymbols (PKWiU, PKOB, PKD)
  • Zusammenstellung der technischen und kommerziellen Unterlagen für die Einreichung bei GUS
  • Führung der Korrespondenz mit GUS bis zum Erhalt der Entscheidung

Was der Preis nicht umfasst

  • Gebühren von GUS für die Erteilung der Klassifizierung, die außerhalb des Preises der Leistung liegen
  • Verwaltungsverfahren bei Beanstandung der Klassifizierung (gesonderte Abrechnung)
  • Eintragung eines PKD-Codes im Gewerberegister (CEIDG) oder im Landesgerichtsregister (KRS), die im Rahmen der Unternehmensregistrierung erfolgt

Was Sie erhalten

  • Ein bei GUS vorbereiteter und eingereichter Klassifizierungsantrag
  • Eine Entscheidung von GUS mit dem amtlichen Klassifizierungscode (PKWiU, PKOB oder PKD)
  • Eine schriftliche Bestätigung, die die Richtigkeit Ihrer Steuererklärungen stützen kann
Wie es abläuft

Wie die Erlangung der Klassifizierung abläuft

Die Erlangung einer Klassifizierung durch GUS erfordert einen vorbereiteten Antrag und technische Unterlagen. Drei Schritte.

  1. Warenanalyse

    Wir analysieren Merkmale, Verwendung und Kategorien der Ware oder Dienstleistung im Hinblick auf die Klassifizierung.

  2. Antragsvorbereitung

    Wir bereiten den Antrag an GUS mit vollständigen technischen und kommerziellen Unterlagen vor.

  3. Einreichung und Nachverfolgung

    Wir reichen den Antrag bei GUS ein und verfolgen die Sache bis zum amtlichen Klassifizierungscode.

Für wen der Antrag auf Klassifizierung gedacht ist

Ein Klassifizierungsantrag ist sinnvoll für Hersteller neuartiger Waren und für Anbieter von Dienstleistungen mit unklarer Kategorie. Die eigene Einschätzung eines Unternehmers kann von der Praxis des polnischen Statistikamtes (Główny Urząd Statystyczny, GUS) abweichen, und die Folge können Fragen von Steuerprüfern oder Zollbehörden sein. Eine amtliche Klassifizierung durch GUS beseitigt diesen Zweifel und schützt vor einer späteren Korrektur von PKD-Angaben oder PKWiU-Codes.

PKWiU, PKOB und PKD

Die Klassifizierung durch GUS umfasst mehrere Codes mit unterschiedlicher Verwendung. Der PKWiU-Code dient der Berichterstattung über Produktions- und Handelstätigkeit in den Statistiken von GUS. Der PKOB-Code betrifft Bauwerke. Der PKD-Code klassifiziert die Geschäftstätigkeit und wird in das Gewerberegister (CEIDG) oder in das Landesgerichtsregister (KRS) eingetragen. Ein Hersteller kennt manchmal den PKWiU-Code, weiß aber nicht, welchen PKD-Code er in CEIDG eintragen soll, oder umgekehrt. Eine amtliche Entscheidung von GUS klärt, welcher Code für eine Ware oder Dienstleistung gilt und welche Codes damit zusammenhängen.

Was der Preis umfasst

Im Preis enthalten sind die Analyse, der Antrag und die Korrespondenz mit GUS bis zur Entscheidung. Die Gebühren, die GUS für die Erteilung der Klassifizierung erhebt, liegen außerhalb des Preises, ebenso ein Verwaltungsverfahren, falls die Klassifizierung später beanstandet wird; dieser Umfang wird gesondert festgelegt.

Wovon das Honorar abhängt

  • Komplexität der Ware oder Dienstleistung, von einem einzelnen Artikel bis zu einer Produktlinie
  • Erforderlichkeit technischer Analysen oder von Vergleichen mit ähnlichen Waren
  • Ob zusätzlich eine europäische Klassifizierung (CN, HS) benötigt wird

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

Beratung vereinbarenSchreiben Sie uns