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Gesellschaftsrecht

Markenanmeldung beim polnischen Patentamt

Für Unternehmer, die eine Marke, ein Logo oder einen Slogan durch Eintragung beim Patentamt schützen und das ausschließliche Recht zur geschäftlichen Nutzung des Zeichens in Polen in den angemeldeten Klassen von Waren und Dienstleistungen erlangen möchten.

Honorar
ab 850 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Recherche im Register des Patentamtes der Republik Polen (Urząd Patentowy RP, UPRP) zur Eintragungsfähigkeit
  • Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung
  • Vertretung im Verfahren vor dem UPRP
  • Betreuung von Widersprüchen anderer Beteiligter gegen das geprüfte Zeichen

Was der Preis nicht umfasst

  • Untersuchung der Nutzung des Zeichens auf dem Markt, außerhalb des Registers des UPRP
  • Verteidigung des Zeichens in Nichtigkeitsverfahren, die gesonderte Leistungen sind
  • Eintragungen für Gebiete außerhalb Polens, auf Ebene der Europäischen Union oder international
  • Amtliche Gebühren für die Anmeldung und für den weiteren Schutzzeitraum, die außerhalb des Preises der Leistung liegen

Was Sie erhalten

  • Beim UPRP eingereichte und geführte Anmeldung für die angegebenen Klassen von Waren und Dienstleistungen
  • Schutzurkunde, sofern das Verfahren mit der Erteilung des Schutzrechts endet
Wie es abläuft

Wie die Markenanmeldung verläuft

Die Eintragung ist ein Verfahren aus Anmeldung des Zeichens beim UPRP, Prüfung durch das Amt und, bei günstigem Abschluss, Erteilung einer Schutzurkunde. Vier Stufen.

  1. Recherche zur Eintragungsfähigkeit

    Wir prüfen vorab, ob das Zeichen mit bestehenden Rechten kollidiert und ob es die formalen Anforderungen erfüllt.

  2. Erstellung der Anmeldung

    Wir erstellen die Anmeldung mit der Beschreibung des Zeichens, der Klassifizierung und den Angaben zum Anmelder.

  3. Verfahren vor dem UPRP

    Wir begleiten das Verfahren, beantworten Aufforderungen des Amtes und verteidigen das Zeichen bei Widersprüchen.

  4. Schutzurkunde

    Bei günstigem Abschluss wird das Zeichen eingetragen und dem Anmelder eine Schutzurkunde erteilt.

Für wen ist die Markenanmeldung geeignet

Die Eintragung lohnt sich für jede Marke, jedes Logo und jeden Slogan, die ein Unternehmen für sich behalten möchte. Das gilt besonders für Unternehmen, die Bekanntheit auf dem Markt aufbauen oder eine Expansion planen, denn eine bekannte Marke ist ein wertvoller Vermögenswert und verdient rechtlichen Schutz.

Warum die Recherche am Anfang steht

Die Recherche zur Eintragungsfähigkeit besteht in der Prüfung, ob das vorgeschlagene Zeichen mit bereits eingetragenen Zeichen kollidiert und ob es Bestandteile enthält, die ein formales Hindernis bilden. Eine sorgfältige Vorrecherche senkt das Risiko von Widersprüchen und einer Verlängerung des Verfahrens, und sie zeigt manchmal, dass das Zeichen nicht eintragungsfähig ist, was die Gebühren einer aussichtslosen Anmeldung erspart.

Schutz außerhalb Polens

Eine Anmeldung beim UPRP begründet Schutz für das Gebiet Polens. Reichen die Pläne weiter, ist der Schutz auf Ebene der Europäischen Union oder der internationale Weg Gegenstand gesonderter Arbeit, worauf wir bereits bei der Recherche hinweisen. Für ein Unternehmen mit Auslandsvertrieb werden die Reihenfolge der Anmeldungen und die Auswahl der Klassen vor der ersten Anmeldung festgelegt, damit die späteren Schritte darauf aufbauen und sie nicht wiederholen.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl der Klassen von Waren und Dienstleistungen in der Anmeldung
  • Komplexität der Beschreibung des Zeichens, ob Bild-, Wort- oder Wort-Bild-Marke
  • Erforderliche Verteidigung des Zeichens gegen Widersprüche anderer Beteiligter

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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