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Gesellschaftsrecht

Kapitalerhöhung in einer GmbH (sp. z o.o.)

Für Gesellschafter einer polnischen GmbH (sp. z o.o.), die die Kapitalbasis der Gesellschaft für weiteres Wachstum stärken oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen möchten, dessen Einlage im Stammkapital abgebildet werden soll.

Honorar
ab 850 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals
  • Änderung der Satzung, soweit eine notarielle Urkunde erforderlich ist, oder Ausfüllen der Standardvorlage im S24-System
  • Abwicklung der Gesellschaftereinlagen und Prüfung ihrer Übereinstimmung mit der Satzung
  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Eintragung der Änderung im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS)
  • Führung des Registerverfahrens bis zur Eintragung

Was der Preis nicht umfasst

  • Bewertung von Sacheinlagen, soweit vorhanden, wird gesondert abgerechnet
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung nach der Kapitalerhöhung
  • Bearbeitung der steuerlichen Folgen der Kapitalerhöhung

Was Sie erhalten

  • Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung beim Registergericht mit vollständigem Dokumentensatz eingereicht
  • Geänderte Beteiligungsstruktur der Gesellschafter
Wie es abläuft

Wie die Kapitalerhöhung in einer GmbH abläuft

Die Kapitalerhöhung in einer GmbH folgt einem im polnischen Gesellschaftsrecht geregelten Verfahren und setzt einen Gesellschafterbeschluss sowie die Eintragung im KRS voraus. Drei Schritte.

  1. Gesellschafterbeschluss

    Die Gesellschafter beschließen die Kapitalerhöhung und legen die Bedingungen der Einlagen sowie die neue Verteilung der Geschäftsanteile fest.

  2. Einlagen und Dokumentation

    Die Gesellschafter leisten ihre Einlagen entsprechend dem Beschluss, und wir erstellen die Unterlagen zu den Änderungen für das KRS.

  3. Eintragung

    Wir reichen den Antrag beim Registergericht (sąd rejestrowy) ein, das die Kapitaländerung einträgt.

Für wen die Kapitalerhöhung geeignet ist

Eine Kapitalerhöhung passt zu Gesellschaften, die wachsen und ihre Kapitalbasis stärken wollen, und zu Gesellschaften, die einen neuen Gesellschafter aufnehmen, dessen Einlage im Stammkapital abgebildet werden soll. Ebenso ist sie eine Möglichkeit für bestehende Gesellschafter, Gewinne in die Gesellschaft zu reinvestieren statt sie als Dividende auszuschütten. Beschluss, Einlagen und Registeranmeldung behandeln wir als einen Arbeitsschritt, damit die geänderte Beteiligungsstruktur und die Eintragung dem entsprechen, was die Gesellschafter vereinbart haben.

Wenn die Einlagen Sacheinlagen sind

Ist die Einlage kein Geld, sondern eine Maschine, eine Lizenz, ein Fahrzeug oder ein anderer Vermögensgegenstand, kann das Verfahren anspruchsvoller werden. Teilweise ist eine Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich, und der Wert der Einlage muss belegt werden. Wir prüfen jedes Szenario, bevor das Verfahren beginnt, damit Schwierigkeiten nicht erst bei der Eintragung oder später gegenüber den Steuerbehörden auftreten.

Wovon das Honorar abhängt

  • Höhe der Erhöhung und Anzahl der Einlagen
  • Anzahl der an der Erhöhung beteiligten Gesellschafter
  • Ob die Einlagen in Geld oder als Sacheinlagen geleistet werden

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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