Für wen die Kapitalerhöhung geeignet ist
Eine Kapitalerhöhung passt zu Gesellschaften, die wachsen und ihre Kapitalbasis stärken wollen, und zu Gesellschaften, die einen neuen Gesellschafter aufnehmen, dessen Einlage im Stammkapital abgebildet werden soll. Ebenso ist sie eine Möglichkeit für bestehende Gesellschafter, Gewinne in die Gesellschaft zu reinvestieren statt sie als Dividende auszuschütten. Beschluss, Einlagen und Registeranmeldung behandeln wir als einen Arbeitsschritt, damit die geänderte Beteiligungsstruktur und die Eintragung dem entsprechen, was die Gesellschafter vereinbart haben.
Wenn die Einlagen Sacheinlagen sind
Ist die Einlage kein Geld, sondern eine Maschine, eine Lizenz, ein Fahrzeug oder ein anderer Vermögensgegenstand, kann das Verfahren anspruchsvoller werden. Teilweise ist eine Bewertung durch einen Sachverständigen erforderlich, und der Wert der Einlage muss belegt werden. Wir prüfen jedes Szenario, bevor das Verfahren beginnt, damit Schwierigkeiten nicht erst bei der Eintragung oder später gegenüber den Steuerbehörden auftreten.