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Steuern

IP-BOX-Erleichterung für Einzelunternehmer

Für Einzelunternehmer mit schöpferischer oder entwickelnder Tätigkeit, insbesondere Programmierer und Ingenieure, die die begünstigte Besteuerung von Einkünften aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums mit den erforderlichen Aufzeichnungen und Unterlagen nutzen möchten.

Honorar
ab 1 400 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Prüfung, ob Ihre Tätigkeit und Ihre Rechte für die IP-BOX-Begünstigung qualifizieren
  • Einrichtung der Aufzeichnungen, die für die Anwendung der Begünstigung erforderlich sind
  • Vorbereitung der Unterlagen, die Ihr Recht auf die Begünstigung stützen
  • Unterstützung bei der ersten Abrechnung unter Anwendung der Begünstigung

Was der Preis nicht umfasst

  • Laufende Führung der Aufzeichnungen und Buchführung
  • Eine bestätigende individuelle Steuerauslegung, die ein gesondertes Produkt bildet, wenn wir sie empfehlen
  • Streitigkeiten mit der Steuerbehörde über die angewandte Begünstigung

Was Sie erhalten

  • Bereitschaft zur Anwendung von IP-BOX mit vollständigen Unterlagen und eingerichteten Aufzeichnungen
  • Eine geordnete Grundlage für die Nutzung der Begünstigung in den Folgejahren
Wie es abläuft

Wie wir IP-BOX für Einzelunternehmer umsetzen

IP-BOX senkt die Belastung von Einkünften aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums, erfordert jedoch ordnungsgemäße Aufzeichnungen ab Beginn des Zeitraums. Vier Schritte.

  1. Qualifikation

    Wir prüfen, ob Ihre Tätigkeit und Ihre Rechte die Voraussetzungen der IP-BOX-Begünstigung erfüllen.

  2. Aufzeichnungen

    Wir richten die erforderlichen Aufzeichnungen ein, damit die Begünstigung sicher angewandt werden kann.

  3. Unterlagen

    Wir bereiten die Unterlagen vor, die Ihr Recht auf die Begünstigung stützen.

  4. Abrechnung

    Wir unterstützen die erste Abrechnung, in der die Begünstigung berücksichtigt wird.

Für wen diese Leistung gedacht ist

IP-BOX ist eine Begünstigung für diejenigen, die schaffen und entwickeln, und betrifft bei Einzelunternehmern am häufigsten Programmierer und Ingenieure, die an Software und neuen Technologien arbeiten. Die Begünstigung senkt die Belastung von Einkünften aus qualifizierten Rechten des geistigen Eigentums, etwa aus dem Urheberrecht an einem Computerprogramm. Sie erfordert allerdings verlässliche Aufzeichnungen ab Beginn des Zeitraums, weshalb die Arbeit mit diesen Aufzeichnungen beginnt und nicht mit der Abrechnung.

Warum Aufzeichnungen und Unterlagen entscheiden

Das größte Risiko bei IP-BOX ist nicht die Begünstigung selbst, sondern das Fehlen von Unterlagen in dem Moment, in dem sie nachgewiesen werden müssen. Wir konzentrieren uns deshalb darauf, die Aufzeichnungen von Anfang an einzurichten und die Begründung des Rechts auf die Begünstigung vorzubereiten. Bei einem Einzelunternehmer betrifft das in der Regel eine Art qualifizierten Rechts, und ein breiteres Portfolio an Rechten erhöht den Preis.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl und Art der erfassten qualifizierten Rechte
  • Zustand der vorhandenen Unterlagen und Aufzeichnungen
  • Umfang der Analyse, die zur Begründung des Rechts auf die Begünstigung erforderlich ist

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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