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Gesellschaftsrecht

Investitionsvereinbarung bei der Kapitalbeschaffung

Für Gesellschaften, die Kapital von Investoren aufnehmen und Unterstützung bei der Strukturierung der Transaktion sowie beim Abschluss der Dokumentation bis zur Eintragung der neuen Kapitalstruktur benötigen.

Honorar
ab 2 300 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Beratung zur Struktur der Transaktion, zur Kapitalstruktur und zu den Bedingungen des Investoreneinstiegs
  • Erstellung der wesentlichen Investitionsdokumente, der Investitionsvereinbarung und einer Gesellschaftervereinbarung, die die Bedingungen des Investors aufnimmt
  • Verhandlung der Bedingungen mit dem Investor, einschließlich Anteilsstruktur, Preis und aufschiebender Bedingungen
  • Vorbereitung der Registerunterlagen, Beschlüsse und Erklärungen für das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS)
  • Abwicklung der Registerformalitäten nach dem Closing

Was der Preis nicht umfasst

  • Machbarkeitsstudien, Unternehmensbewertung und Pitch-Deck-Unterlagen für Investoren (gesonderte Leistungen)
  • Die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) und die steuerlichen Abrechnungen des Investors (Steuerberater)
  • Bankkredite und Fremdfinanzierung (gesonderte Beratung)

Was Sie erhalten

  • Eine abgeschlossene Investitionsvereinbarung mit dem Investor
  • Ein beim Registergericht eingereichter Antrag auf Eintragung der neuen Kapitalstruktur
  • Eine klare Verteilung der Rechte und Pflichten zwischen Gründern und Investor
Wie es abläuft

Wie die Kapitalbeschaffung mit unserer Unterstützung abläuft

Wir begleiten die Gesellschaft in jeder Phase der Kapitalbeschaffung, von der Strukturierung der Transaktion über die Verhandlung bis zum Abschluss der Dokumentation und zur Eintragung im KRS.

  1. Struktur und Bewertung

    Gemeinsam mit Ihnen und dem Investor legen wir die Struktur der Transaktion, die Zahl der neuen Anteile, den Preis und die aufschiebenden Bedingungen fest.

  2. Dokumentation

    Wir erstellen die Investitionsvereinbarung, die Gesellschaftervereinbarung und die weiteren Dokumente, die die Rechte und Pflichten der Parteien regeln.

  3. Verhandlung

    Wir verhandeln die Bedingungen der Investition, wahren die Interessen der Gründer und berücksichtigen die Erwartungen des Investors.

  4. Eintragung und Closing

    Wir bereiten die Registerunterlagen, die Gesellschafterbeschlüsse und die Materialien für das KRS vor, damit die Transaktion abgeschlossen wird.

Für wen ist dieser Service geeignet

Die Aufnahme von Kapital verlangt klare Verträge und professionelle Unterstützung. Bewertung, Kapitalstruktur, Stimmrechte und die Rechte beim Ausstieg wirken auf das Ergebnis der Transaktion. Dieser Service umfasst die Beratung in jeder dieser Phasen, vom ersten Gespräch mit dem Investor bis zur Eintragung im Nationalen Gerichtsregister (KRS).

Was eine Investitionsvereinbarung enthält

Eine Investitionsvereinbarung bestimmt die Zahl der neuen Anteile, den Preis ihres Erwerbs und die aufschiebenden Bedingungen, also die Bedingungen, von deren Erfüllung das Closing abhängt. Sie regelt ferner die Stimmrechte des neuen Investors, einen möglichen Sitz in der Geschäftsführung, Informationsrechte und das Verfahren für wesentliche Entscheidungen. In einer Seed- oder Series-A-Runde richtet ein Investor sein Interesse in der Regel darauf, seinen Beitrag zu schützen und die Entwicklungsrichtung der Gesellschaft mitzubestimmen. Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Gründer mit den Erwartungen des Investors auszugleichen und Lösungen vorzuschlagen, die beide Seiten tragen.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl der Investoren in der Runde
  • Komplexität der Struktur, einschließlich Konzerngesellschaften, Schwellen für den Kontrollwechsel und Schutzmechanismen
  • Größe der Runde und ihr Einfluss auf die Verhandlung der Bedingungen

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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