Für wen das interne Meldeverfahren geeignet ist
Ein internes Meldeverfahren ist für jede Organisation sinnvoll, in der Beschäftigte Unregelmäßigkeiten beobachten können, etwa Rechtsverstöße, Gefahren für die Sicherheit oder die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Die gesetzlichen Anforderungen verpflichten Organisationen ab einer bestimmten Größe, einen geregelten internen Kanal vorzuhalten, der einer externen Meldung vorausgeht. Das Verfahren gibt der Leitung zugleich einen dokumentierten Weg, von einem Problem zu erfahren, bevor es eine Behörde oder die Presse erreicht.
Die Sicherheit der hinweisgebenden Person steht voran
Das Verfahren schützt die hinweisgebende Person durch Vertraulichkeit, das heißt, die Identität einer Person, die einen Verstoß meldet, sollte ohne ihre Zustimmung nicht offengelegt werden, sofern das Recht es nicht verlangt. Der Schutz vor Repressalien ist die Grundlage: Beschäftigte, die Unregelmäßigkeiten in gutem Glauben melden, dürfen nicht allein wegen der Meldung entlassen oder disziplinarisch belangt werden. Wir legen daher im Dokument fest, wer eine Meldung annimmt, wie die Rückmeldung erfolgt und wie die Identität der hinweisgebenden Person in jedem Stadium vertraulich bleibt.
Preis und Umfang
Das Honorar beginnt ab EUR 1400 netto und deckt einen typischen, unkomplizierten Sachverhalt ab, beispielsweise eine Organisation mit Standardstruktur und einem Meldekanal. Eine größere Organisation, mehrere Organisationseinheiten oder die Anbindung an eine externe Meldeplattform erhöhen den Preis. Den endgültigen Umfang und das Honorar bestätigen wir vor Beginn der Arbeit.