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Gesellschaftsrecht

Gründung einer Aktiengesellschaft (spolka akcyjna)

Für Unternehmer und Unternehmensgruppen, die in Polen eine Aktiengesellschaft benötigen, etwa für größere Finanzierungen, den Einstieg eines institutionellen Investors oder perspektivisch den öffentlichen Markt.

Honorar
ab 1 700 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Erstellung der Satzung, abgestimmt auf die Aktionärsstruktur und die Kapitalpläne
  • Begleitung der Errichtung der Gesellschaft (notarielle Urkunde, Übernahme der Aktien, Einzahlung des Grundkapitals)
  • Einreichung des Antrags auf Eintragung in das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sadowy, KRS) sowie der Anmeldungen nach der Eintragung (Finanzamt, Zentralregister der wirtschaftlich Berechtigten)
  • Unterstützung bei der Einrichtung des obligatorischen Aktionärsregisters

Was der Preis nicht umfasst

  • Öffentliches Angebot, Prospekt und Zulassung der Aktien zum Handel (gesondertes Projekt)
  • Sacheinlagen, die eine Prüfung und Bewertung durch einen Sachverständigen erfordern (gesonderte Kosten)
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung nach der Eintragung (Hauptversammlungen, Aufsichtsrat)

Was Sie erhalten

  • Beim Registergericht eingereichter Antrag auf Eintragung der Aktiengesellschaft samt vollständigen Gründungsunterlagen
  • Satzung und vollständiger Satz an Gründungsunterlagen sowie eingerichtetes Aktionärsregister
Wie es abläuft

Wie die Aktiengesellschaft errichtet wird

Eine Aktiengesellschaft erfordert ein Grundkapital von mindestens PLN 100.000 und die Form einer notariellen Urkunde. Vier Stufen.

  1. Satzung und Struktur

    Wir gestalten die Satzung, die Höhe des Grundkapitals sowie Gattungen und Vorzüge der Aktien.

  2. Errichtung beim Notar

    Die Aktionäre übernehmen die Aktien und zahlen das Kapital ein; zumindest ein Teil wird vor der Eintragung eingebracht.

  3. Eintragung im KRS

    Wir melden die Gesellschaft beim Gericht an, samt vollständigen Anlagen und Beschlüssen.

  4. Aktionärsregister

    Wir richten das obligatorische Aktionärsregister bei der gewählten führenden Stelle ein (Wertpapierhaus oder Bank).

Für wen ist dieser Service geeignet

Zur Aktiengesellschaft greift man, wenn die Rechtsform größere Finanzierungen, den Einstieg institutioneller Investoren oder perspektivisch eine Notierung am öffentlichen Markt tragen soll. Sie bietet weiten Raum für die Gestaltung der Aktienrechte und für die Kapitalaufnahme, verlangt jedoch ein höheres Grundkapital und mehr formale Strenge als eine GmbH.

Was im Preis enthalten ist

Wir führen die Sache vom Satzungsentwurf über die Errichtung beim Notar und die Einzahlung des Kapitals bis zum Antrag auf Eintragung im KRS und zur Einrichtung des obligatorischen Aktionärsregisters. Der Preis umfasst eine Standarderrichtung mit Bareinlagen. Kommen Sacheinlagen oder eine geplante Zulassung der Aktien zum Handel ins Spiel, stimmen wir Umfang und Kosten dieser Arbeiten gesondert ab, denn das sind eigene, komplexere Projekte.

Preis und Umfang

Der Preis beginnt bei EUR 1700 netto für die Errichtung einer Aktiengesellschaft mit typischer Struktur. Aktienemissionen, eine Sondersatzung oder eine große Zahl von Aktionären werden individuell kalkuliert.

Wovon das Honorar abhängt

  • Aktionärsstruktur und Aktiengattungen (Vorzugsaktien, stimmrechtslose Aktien)
  • Höhe des Grundkapitals und Art seiner Einzahlung
  • Umfang der Organe und zusätzlicher Satzungsbestimmungen (Aufsichtsrat, Beschränkungen der Aktienübertragung)

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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