Für wen ist dieser Service geeignet
Die estnische CIT passt zu Gründern, die den Gewinn der Gesellschaft reinvestieren wollen, ohne ihn laufend auf Ebene der Gesellschaft zu versteuern. In der Gesellschaft belassener Gewinn wird nicht laufend besteuert, was Spielraum in der Finanzplanung schafft. Die Pauschalbesteuerung erfasst neben dem ausgeschütteten Gewinn auch sogenannte verdeckte Gewinne und Aufwendungen ohne Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, etwa ein einem Gesellschafter gewährtes Darlehen, weshalb wir vor dem Eintritt in das Regime die Flüsse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern analysieren. Für Start-ups, Technologieunternehmen und Geschäfte, die ohne laufende Besteuerung des reinvestierten Gewinns schnell wachsen wollen, ist das eine passende Lösung.
Voraussetzungen, die zu erfüllen sind
Die estnische CIT steht nicht jeder Gesellschaft und nicht jedem Gesellschafter offen, und die Eintrittsvoraussetzungen sind gemeinsam zu erfüllen. Vier von ihnen wiegen in der Praxis am schwersten: weniger als die Hälfte der Einnahmen aus passiven Quellen, Beschäftigung von mindestens drei Personen im Arbeitsverhältnis, gerechnet in Vollzeitäquivalenten, oder monatliche Lohnaufwendungen für mindestens drei auf anderer Grundlage tätige Personen, Gesellschafter, die ausschließlich natürliche Personen sind, sowie keine Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Anzeige der Wahl der Pauschalbesteuerung ist bis zum Ende des ersten Monats des ersten davon erfassten Steuerjahres einzureichen, weshalb wir die Fristen ganz am Anfang prüfen. Vor der Umsetzung analysieren wir eingehend, ob Ihr Geschäft und Ihre Gesellschafterstruktur mit dem Regime vereinbar sind, und wo das zutrifft, bereiten wir die Unterlagen und den Eintritt im Einklang mit den Anforderungen der Steuerbehörden vor.
Was der Preis abdeckt
Der Preis von EUR 1700 netto ist ein Ausgangswert für eine typische Gesellschaft mit einfacher Gesellschafterstruktur. Bestimmt wird er von der Einfachheit dieser Struktur, von der Anzahl und Art der geplanten Einnahmequellen sowie von etwaigen zusätzlichen Anforderungen wie grenzüberschreitenden Geschäften oder Quellensteuer. Laufende Buchführung, ein späterer Wechsel des Besteuerungssystems und eine Strategie für die Anlage einbehaltener Gewinne bleiben außerhalb dieses Umfangs, und der endgültige Umfang samt Honorar wird vor Beginn der Arbeiten bestätigt.