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Steuern

Antrag auf ein Schutzgutachten zur Umgehungsklausel (GAAR)

Für Gesellschaften, die eine komplexe Umstrukturierung oder Transaktion planen oder durchführen und das Risiko der Anwendung der allgemeinen Umgehungsklausel (GAAR) klären möchten.

Honorar
ab 4 500 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Analyse der Transaktionsstruktur im Hinblick auf die allgemeine Umgehungsklausel (GAAR)
  • Bewertung der wirtschaftlichen Begründung und des wirtschaftlichen Zwecks der Transaktion
  • Erstellung eines ausführlichen Antrags mit tatsächlicher, rechtlicher und dokumentarischer Begründung
  • Vertretung gegenüber dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung (Szef Krajowej Administracji Skarbowej) während der Erteilung des Gutachtens

Was der Preis nicht umfasst

  • Durchführung der Umstrukturierung oder der Transaktion selbst (Betreuung durch Unternehmensberater)
  • Laufende Steuerabrechnungen und Dokumentation nach Erteilung des Gutachtens
  • Vertretung im Prüfungs- oder Steuerverfahren (gesondertes Mandat, unabhängig davon, ob das Gutachten erteilt wurde)

Was Sie erhalten

  • Ein einreichungsfertiger Antrag auf ein GAAR-Schutzgutachten
  • Vertretung gegenüber dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung bis zur Erteilung des Gutachtens
Wie es abläuft

Wie die Arbeit am Antrag auf ein GAAR-Schutzgutachten abläuft

Das Verfahren dient dazu, eine Stellungnahme des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung zum Risiko der Anwendung der Umgehungsklausel zu erhalten. Vier Stufen.

  1. Sammlung der Unterlagen

    Wir prüfen die Struktur der Transaktion, ihre wirtschaftliche Begründung, die Motive der Beteiligten und den wirtschaftlichen Zusammenhang.

  2. GAAR-Analyse

    Wir bewerten, ob die Transaktion Merkmale aufweist, die zur Anwendung der Umgehungsklausel führen könnten.

  3. Erstellung des Antrags

    Wir erarbeiten einen ausführlichen Antrag mit tatsächlicher, rechtlicher und dokumentarischer Begründung.

  4. Vertretung

    Wir vertreten die Gesellschaft während der Erteilung des Gutachtens und führen die Korrespondenz mit der Behörde bis zu ihrer Stellungnahme.

Für wen das GAAR-Schutzgutachten gedacht ist

Das Gutachten richtet sich an Eigentümer und Vorstände, die Umstrukturierungen durchführen, bei denen eine Steuerbehörde den Zweck der Transaktion in Frage stellen oder die gewählte Struktur als Steuerumgehung einordnen könnte. Anstatt eine mögliche Prüfung abzuwarten, erhält die Gesellschaft vorab eine Stellungnahme des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (Szef Krajowej Administracji Skarbowej) zu dem beschriebenen Vorgang.

Wann ein Antrag sinnvoll ist

Das Gutachten kommt bei Transaktionen von erheblichem Wert und fortgeschrittener Struktur in Betracht, bei denen das Risiko einer Beanstandung real ist. Bei einfachen Transaktionen ist es in der Regel nicht erforderlich. Enthält eine Umstrukturierung Elemente, die als Steuerumgehung gelesen werden können, etwa eine Verschmelzung mit Anteilsverschiebung, eine Zusammenführung mit Liquidation oder eine Übertragung von Vermögen in eine ausländische Struktur, lässt sich diese Frage der Behörde vor einem Streit vorlegen.

Wie das Mandat organisiert ist

Die Arbeit beginnt mit einer Beschreibung des geplanten Vorgangs, seiner Stufen und der verfolgten nichtsteuerlichen Ziele. Auf dieser Grundlage legen wir Umfang, benötigte Unterlagen, Zeitplan und Vergütung fest. Danach erstellen wir den Antrag, stellen Rückfragen, soweit die Unterlagen Lücken lassen, und führen die Kommunikation mit der Behörde. Der Preis beginnt ab EUR 4500 netto und richtet sich nach der Struktur und dem vorab vereinbarten Analyseumfang. Die Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem festgestellten Sachverhalt und den anwendbaren Vorschriften, weshalb das Mandat die Stellungnahme der Behörde nicht garantiert.

Wovon das Honorar abhängt

  • Komplexität der Transaktionsstruktur und Anzahl der beteiligten Parteien
  • Umfang der erforderlichen Analysen und Dokumentation
  • Geschätzter Wert und Stand der Transaktion

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

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Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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