Für wen das GAAR-Schutzgutachten gedacht ist
Das Gutachten richtet sich an Eigentümer und Vorstände, die Umstrukturierungen durchführen, bei denen eine Steuerbehörde den Zweck der Transaktion in Frage stellen oder die gewählte Struktur als Steuerumgehung einordnen könnte. Anstatt eine mögliche Prüfung abzuwarten, erhält die Gesellschaft vorab eine Stellungnahme des Leiters der Nationalen Steuerverwaltung (Szef Krajowej Administracji Skarbowej) zu dem beschriebenen Vorgang.
Wann ein Antrag sinnvoll ist
Das Gutachten kommt bei Transaktionen von erheblichem Wert und fortgeschrittener Struktur in Betracht, bei denen das Risiko einer Beanstandung real ist. Bei einfachen Transaktionen ist es in der Regel nicht erforderlich. Enthält eine Umstrukturierung Elemente, die als Steuerumgehung gelesen werden können, etwa eine Verschmelzung mit Anteilsverschiebung, eine Zusammenführung mit Liquidation oder eine Übertragung von Vermögen in eine ausländische Struktur, lässt sich diese Frage der Behörde vor einem Streit vorlegen.
Wie das Mandat organisiert ist
Die Arbeit beginnt mit einer Beschreibung des geplanten Vorgangs, seiner Stufen und der verfolgten nichtsteuerlichen Ziele. Auf dieser Grundlage legen wir Umfang, benötigte Unterlagen, Zeitplan und Vergütung fest. Danach erstellen wir den Antrag, stellen Rückfragen, soweit die Unterlagen Lücken lassen, und führen die Kommunikation mit der Behörde. Der Preis beginnt ab EUR 4500 netto und richtet sich nach der Struktur und dem vorab vereinbarten Analyseumfang. Die Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem festgestellten Sachverhalt und den anwendbaren Vorschriften, weshalb das Mandat die Stellungnahme der Behörde nicht garantiert.