Zum Inhalt springen
Steuern

Einführung der estnischen Körperschaftsteuer in einer polnischen Gesellschaft

Für Gesellschaften, die zur Pauschalbesteuerung der Gesellschaftseinkünfte (ryczałt od dochodów spółek), der sogenannten estnischen Körperschaftsteuer, wechseln und die Besteuerung des reinvestierten Gewinns aufschieben möchten, mit dokumentierter Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Honorar
ab 1 400 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Prüfung, ob die Gesellschaft die Voraussetzungen für den Eintritt in die Pauschalbesteuerung erfüllt
  • Vorbereitung der Meldung ZAW-RD sowie der erforderlichen Beschlüsse und Unterlagen
  • Darstellung der Folgen des Eintritts, einschließlich der Eingangskorrektur und der Pflichten während der Pauschalbesteuerung
  • Begleitung im ersten Zeitraum der Anwendung der estnischen Körperschaftsteuer

Was der Preis nicht umfasst

  • Laufende Buchhaltung und Steuerabrechnungen während der Pauschalbesteuerung
  • Verbindliche Einzelauskunft zur Bestätigung der Behandlung (gesonderte Leistung, wenn wir sie empfehlen)
  • Streitigkeiten mit der Steuerbehörde über die Abrechnungen

Was Sie erhalten

  • Die Gesellschaft wendet die estnische Körperschaftsteuer an, mit einem Memorandum zur Erfüllung der Eintrittsvoraussetzungen
  • Klarheit über die Pflichten während der Pauschalbesteuerung, auch über Vorgänge, die ohne Gewinnausschüttung Steuer auslösen
Wie es abläuft

Wie die estnische Körperschaftsteuer wirkt

Bei der estnischen Körperschaftsteuer wird die Besteuerung des Gewinns bis zur Ausschüttung aufgeschoben, Steuer entsteht jedoch auch bei verdeckten Gewinnen und bei Aufwendungen ohne Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, ganz ohne Ausschüttung. Vier Schritte.

  1. Prüfung der Voraussetzungen

    Wir prüfen, ob die Struktur der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter die Eintrittsvoraussetzungen erfüllt.

  2. Unterlagen und ZAW-RD

    Wir erstellen die Meldung ZAW-RD sowie die Beschlüsse und passen die Gesellschaftsunterlagen an.

  3. Einreichung

    Wir reichen die Meldung innerhalb der gesetzlichen Frist ein und klären die Frage der Eingangskorrektur.

  4. Erster Zeitraum

    Wir begleiten die Gesellschaft im ersten Zeitraum der Pauschalbesteuerung und erläutern die laufenden Pflichten.

Für wen sich die estnische Körperschaftsteuer eignet

Die estnische Körperschaftsteuer, also die Pauschalbesteuerung der Gesellschaftseinkünfte, schiebt die Besteuerung bis zu dem Zeitpunkt auf, in dem der Gewinn die Gesellschafter erreicht. Die Reinvestition der erwirtschafteten Mittel löst keine Steuer aus, das Gesetz besteuert jedoch auch verdeckte Gewinne und Aufwendungen ohne Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, etwa ein Darlehen an einen Gesellschafter, und dann entsteht Steuer ohne jede Ausschüttung. Das Modell passt zu Gesellschaften, die wachsen und ihre Abrechnung vereinfachen möchten, sofern sie alle Eintrittsvoraussetzungen erfüllen, darunter jene zur Beschäftigung, zum Gesellschafterkreis, zur Umsatzstruktur und zur fristgerechten Meldung.

Was der Preis umfasst und worauf zu achten ist

Wir beginnen mit der Prüfung der Eintrittsvoraussetzungen, denn sie entscheiden darüber, ob die estnische Körperschaftsteuer überhaupt zugänglich ist. Anschließend erstellen wir die Meldung ZAW-RD, die Beschlüsse und die begleitenden Unterlagen und zeigen die Folgen des Eintritts auf, einschließlich der Eingangskorrektur. Nicht umfasst sind die laufende Buchhaltung während der Pauschalbesteuerung, eine verbindliche Einzelauskunft sowie die Führung eines Streits mit der Steuerbehörde. Wenn eine Einzelauskunft ratsam ist, sagen wir das und rechnen sie gesondert ab.

Pflichten während der Pauschalbesteuerung

Der Eintritt verändert den Rhythmus der Abrechnungen, er beendet sie nicht. Verdeckte Gewinne, Aufwendungen ohne Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und Ausschüttungen haben jeweils eigene Folgen, deshalb sollte die Gesellschaft diese Vorgänge erkennen, bevor sie eintreten, und nicht erst nach dem Jahresabschluss. Wir beschreiben sie im Memorandum und bleiben im ersten Zeitraum verfügbar, damit die Behandlung von Grenzfällen vorab geklärt ist.

Wovon das Honorar abhängt

  • Gesellschafterstruktur und Erfüllung der gesellschafterbezogenen Voraussetzungen
  • Ausgangslage der Abrechnungen und Notwendigkeit einer Eingangskorrektur
  • Größe und Komplexität der Geschäftstätigkeit

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

Beratung vereinbarenSchreiben Sie uns