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Gesellschaftsrecht

DSGVO-Dokumentation für das Unternehmen

Für Unternehmen, die die Regeln der Verarbeitung personenbezogener Daten ordnen, Richtlinien und Verzeichnisse erstellen und belastbare Verfahren für den Umgang mit dem damit verbundenen Risiko einführen möchten.

Honorar
ab 2 300 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Erstellung der Datenschutzerklärung und der Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Führung des nach der DSGVO erforderlichen Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Informationsklauseln und Auftragsverarbeitungsverträge
  • Verfahren zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen und zur Meldung von Datenschutzverletzungen

Was der Preis nicht umfasst

  • Branchenvorschriften mit zusätzlichen Standards, etwa Patientendaten oder Bankrecht
  • Einführung von IT-Werkzeugen zur Cookie-Verwaltung oder zum Sicherheitsscan
  • Laufende Betreuung von Sicherheitsvorfällen und Vertretung vor der Aufsichtsbehörde

Was Sie erhalten

  • Vollständiger Satz von DSGVO-Unterlagen, abgestimmt auf das Unternehmen
  • Verfahren, die die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten stützen
Wie es abläuft

Wie die DSGVO-Dokumentation eingeführt wird

Das Ergebnis ist ein vollständiger Satz von Verfahren und Unterlagen, die festlegen, wie die Organisation personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet. Vier Schritte.

  1. Prüfung der Verarbeitung

    Wir erfassen die Quellen der Datenerhebung, die Verarbeitungsbereiche und die Empfänger, an die Daten gelangen.

  2. Grunddokumente

    Wir erstellen die Datenschutzerklärung, die Informationsklauseln, die Auftragsverarbeitungsverträge und das Verarbeitungsverzeichnis.

  3. Bearbeitungsverfahren

    Wir erstellen Verfahren für Betroffenenanfragen, für die Ausübung der Rechte und für Sicherheitsvorfälle.

  4. Einführung

    Wir übergeben den vollständigen Satz der Unterlagen samt Anleitung für den Einsatz in der Organisation.

Für wen ist die DSGVO-Dokumentation geeignet

Die Einführung der DSGVO-Dokumentation ist für jede Organisation sinnvoll, die personenbezogene Daten erhebt, unabhängig von ihrer Größe. Eine gut formulierte Richtlinie und belastbare Verfahren bilden die Grundlage der Rechtssicherheit, schützen vor allem die Personen, deren Daten verarbeitet werden, und begrenzen zugleich das Risiko von Geldbußen. Die Vorschriften verlangen weniger ein Verbot der Verarbeitung als Transparenz und Ordnung in dem, was tatsächlich geschieht.

Wann die Arbeit unvermeidlich wird

Die Dokumentation wird notwendig, sobald eine Organisation personenbezogene Daten systematisch erhebt, auch dann, wenn es nur eine Liste von Kunden, Mitarbeitern oder Interessenten ist. Verfahren werden am besten von Anfang an erstellt, sie lassen sich jedoch auch im laufenden Betrieb ordnen, vor dem Eintritt des Risikos. Verträge mit Geschäftspartnern weisen in dieselbe Richtung, denn von einem Partner wird die Kontrolle über die ihm überlassenen Daten erwartet.

Ausländische Gruppen mit Tätigkeit in Polen

Gehört eine polnische Einheit zu einer ausländischen Gruppe, muss die Dokumentation neben den bereits bestehenden Gruppenstandards Bestand haben und die Datenflüsse zwischen den Einheiten abbilden. Wir ordnen die Rollen von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter zu, stimmen die Auftragsverarbeitungsverträge auf die in der Gruppe getroffenen Regelungen ab und erstellen die polnischen Sprachfassungen der Informationsklauseln für Mitarbeiter und Kunden.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl der Verarbeitungsbereiche und Größe des Unternehmens
  • Komplexität der Organisationsstruktur und Anzahl der eingesetzten Auftragsverarbeiter
  • Erforderliche Anpassung der Verfahren an die Branche und deren Anforderungen

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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