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Gesellschaftsrecht

Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH (sp. z o.o.)

Für Unternehmer mit einem Einzelunternehmen in Polen, die dasselbe Geschäft als GmbH fortführen möchten, mit Erhalt der Verträge und Rechte im gesetzlich zulässigen Umfang.

Honorar
ab 3 500 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Umwandlungsplan mit Anlagen (Bewertung der Vermögensbestandteile, Jahresabschluss)
  • Begleitung der Prüfung des Plans durch einen gerichtlich bestellten Wirtschaftsprüfer
  • Umwandlungserklärung, Gründungsurkunde der Gesellschaft und die erforderlichen Beschlüsse
  • Einreichung des Antrags auf Eintragung der umgewandelten Gesellschaft in das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sadowy, KRS) und Löschung des Einzelunternehmens im Gewerberegister (CEIDG)

Was der Preis nicht umfasst

  • Vergütung des Wirtschaftsprüfers (externe Kosten, außerhalb des Leistungspreises)
  • Steuerliche und buchhalterische Abwicklung der Umwandlung (gesondert mit einem Steuerberater)
  • Übertragung von Konzessionen oder Genehmigungen, die eine gesonderte behördliche Zustimmung erfordern

Was Sie erhalten

  • Beim Registergericht eingereichter Antrag auf Eintragung der umgewandelten Gesellschaft samt vollständigen Umwandlungsunterlagen
  • Nachfolge in die Rechte und Pflichten des Unternehmers im Umfang des polnischen Handelsgesellschaftengesetzbuchs
Wie es abläuft

Wie die Umwandlung in eine GmbH verläuft

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erhält die Kontinuität des Geschäfts, mit Nachfolge in Rechte und Pflichten. Vier Stufen.

  1. Umwandlungsplan

    Wir erstellen den Umwandlungsplan mit der Bewertung des Unternehmensvermögens und den erforderlichen Anlagen.

  2. Prüfung durch den Prüfer

    Ein gerichtlich bestellter Wirtschaftsprüfer prüft den Umwandlungsplan und erteilt eine Stellungnahme.

  3. Erklärung und Urkunde

    Der Unternehmer gibt die Umwandlungserklärung ab und wir errichten die umgewandelte Gesellschaft.

  4. Eintragung im KRS

    Das Gericht trägt die umgewandelte Gesellschaft ein, das Einzelunternehmen wird im CEIDG gelöscht.

Für wen ist dieser Service geeignet

Eine Umwandlung lohnt sich, wenn das Einzelunternehmen seiner Rechtsform entwachsen ist: Der Inhaber möchte die Haftung mit dem Privatvermögen begrenzen, einen Gesellschafter oder Investor aufnehmen, die Nachfolge ordnen oder gegenüber Geschäftspartnern und Banken an Glaubwürdigkeit gewinnen. Anders als bei der Gründung einer neuen Gesellschaft wird hier dasselbe Geschäft in einer neuen Rechtsform fortgeführt.

Warum Umwandlung und nicht neue Gesellschaft mit Sacheinlage

Die Umwandlung bringt die Nachfolge in Rechte und Pflichten: Verträge mit Geschäftspartnern bestehen grundsätzlich weiter, Konzessionen und Genehmigungen bleiben bei der Gesellschaft, soweit gesonderte Vorschriften nichts anderes bestimmen. Die Alternative, eine neue Gesellschaft zu gründen und das Unternehmen als Sacheinlage einzubringen, erfordert das Umschreiben der Verträge und birgt das Risiko, dass deren Kontinuität abbricht. Das Umwandlungsverfahren ist aufwendiger, weil es Plan und Prüferprüfung umfasst, doch gerade es schützt die Kontinuität.

Preis und Umfang

Der Preis beginnt bei EUR 3500 netto für ein Einzelunternehmen mit einfacher Struktur, ohne Immobilien und ohne komplexe Übernahme von Arbeitnehmern. Immobilien, ein großer Vertragsbestand oder Konzessionen mit gesonderten Zustimmungen werden individuell kalkuliert.

Wovon das Honorar abhängt

  • Umfang und Komplexität des Vermögens (Immobilien, Verträge, Verbindlichkeiten)
  • Zahl der Verträge, Konzessionen und Genehmigungen, die auf Übertragbarkeit zu prüfen sind
  • Zeitplan und Form der Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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