Für wen ist dieser Service geeignet
Eine Umwandlung lohnt sich, wenn das Einzelunternehmen seiner Rechtsform entwachsen ist: Der Inhaber möchte die Haftung mit dem Privatvermögen begrenzen, einen Gesellschafter oder Investor aufnehmen, die Nachfolge ordnen oder gegenüber Geschäftspartnern und Banken an Glaubwürdigkeit gewinnen. Anders als bei der Gründung einer neuen Gesellschaft wird hier dasselbe Geschäft in einer neuen Rechtsform fortgeführt.
Warum Umwandlung und nicht neue Gesellschaft mit Sacheinlage
Die Umwandlung bringt die Nachfolge in Rechte und Pflichten: Verträge mit Geschäftspartnern bestehen grundsätzlich weiter, Konzessionen und Genehmigungen bleiben bei der Gesellschaft, soweit gesonderte Vorschriften nichts anderes bestimmen. Die Alternative, eine neue Gesellschaft zu gründen und das Unternehmen als Sacheinlage einzubringen, erfordert das Umschreiben der Verträge und birgt das Risiko, dass deren Kontinuität abbricht. Das Umwandlungsverfahren ist aufwendiger, weil es Plan und Prüferprüfung umfasst, doch gerade es schützt die Kontinuität.
Preis und Umfang
Der Preis beginnt bei EUR 3500 netto für ein Einzelunternehmen mit einfacher Struktur, ohne Immobilien und ohne komplexe Übernahme von Arbeitnehmern. Immobilien, ein großer Vertragsbestand oder Konzessionen mit gesonderten Zustimmungen werden individuell kalkuliert.