Erwerb von Vermögensgegenständen und Anteilserwerb sind zwei Aufgaben
Beim Erwerb von Vermögensgegenständen kann die Analyse die Beschreibung der übertragenen Bestandteile, die Einordnung als Unternehmen oder organisierter Unternehmensteil, die Umsatzsteuer und die Zivilrechtsgeschäftssteuer (PCC) sowie die Bestimmung des Anfangswerts und der Abschreibung erfassen. Damit lässt sich der Vertragsentwurf mit den steuerlichen Annahmen des Finanzmodells abgleichen.
Beim Anteilserwerb werden die steuerliche Bewertung des Verkaufs selbst und die Prüfung der historischen Abrechnungen der Gesellschaft gesondert vereinbart. Sie beantworten unterschiedliche Fragen: die Folgen der Transaktion für den Erwerber und die Risiken in dem Unternehmen, in das investiert wird. Die geprüften Zeiträume und Steuerarten werden vor Beginn der Arbeit festgelegt.
Wie das Mandat organisiert ist
Das Mandat beginnt mit einer kurzen Beschreibung: Kaufgegenstand, Stand der Gespräche und Frist, zu der das Ergebnis benötigt wird. Auf dieser Grundlage legen wir Umfang, benötigte Unterlagen, Zeitplan und Vergütung fest. Nach Annahme des Auftrags übermitteln wir die Dokumentenliste, prüfen das Material und stellen Rückfragen. Der Preis beginnt ab EUR 1700 netto, Strukturen mit mehreren Unternehmen erhöhen ihn.
Grenzen des Mandats
Die steuerliche Analyse ist von der rechtlichen Due Diligence des Projekts getrennt. Sie erfasst nicht automatisch den Grundstückstitel, Genehmigungen, Konzessionen, Netzanschlussverträge oder die vollständige Verhandlung des Kaufvertrags. Technische Prüfung, Marktbewertung der Anlage und buchhalterische Abbildung der Transaktion erfordern ebenfalls einen gesonderten Umfang. Die Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem festgestellten Sachverhalt und den anwendbaren Vorschriften, weshalb der Bericht weder die Stellungnahme einer Behörde noch ein bestimmtes Investitionsergebnis garantiert.