Zum Inhalt springen
Gesellschaftsrecht

Satzungsänderung einer Aktiengesellschaft (S.A.)

Für Aktionäre einer polnischen Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, S.A.), die Bestimmungen der Satzung ändern möchten, einschließlich Änderungen, die eine notarielle Urkunde und eine Eintragung im Register erfordern.

Honorar
ab 1 700 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Analyse des geplanten Änderungsumfangs anhand der geltenden Satzung
  • Erstellung des neuen Satzungstextes
  • Beschluss der Hauptversammlung der Aktionäre
  • Notarielle Urkunde über die Satzungsänderung
  • Vorbereitung der Anzeige an das Registergericht
  • Eintragung der Änderung im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS)

Was der Preis nicht umfasst

  • Notargebühren für die Errichtung der Urkunde (externe Kosten)
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung nach der Änderung
  • Verlegung des Sitzes der Gesellschaft (gesondertes Verfahren)

Was Sie erhalten

  • Beim Registergericht eingereichter Antrag auf Eintragung der geänderten Satzung
  • Geänderte Bestimmungen zum Vorstand, zur Hauptversammlung, zu Dividenden oder zu weiteren Punkten
Wie es abläuft

Wie die Satzungsänderung einer Aktiengesellschaft abläuft

Die Satzung einer Aktiengesellschaft wird in Form einer notariellen Urkunde errichtet, daher erfordert jede Änderung ein formelles Verfahren vor dem Notar und eine Eintragung im Register. Drei Etappen.

  1. Beschluss der Hauptversammlung

    Die Hauptversammlung der Aktionäre fasst einen Beschluss über die Änderungen der Satzung.

  2. Notarielle Urkunde

    Wir erstellen den neuen Satzungstext in Form einer notariellen Urkunde, die die Aktionäre unterzeichnen.

  3. Eintragung

    Wir zeigen die Änderung dem Registergericht an, das die geänderte Satzung einträgt.

Für wen ist dieser Service geeignet

Eine Satzungsänderung ist sinnvoll, sobald sich die Aktionärsstruktur verändert hat oder die ursprüngliche Satzung der neuen geschäftlichen Wirklichkeit nicht mehr entspricht. Manche Änderungen sind kosmetisch, etwa die Verlegung des Sitzes oder eine neue Firma. Andere greifen tiefer, in die Struktur des Vorstands, in die Regeln für die Bestellung des Aufsichtsrats oder in das Verfahren der Hauptversammlung. Jede Änderung erfordert die Form einer notariellen Urkunde und eine Eintragung im Register.

Das formelle Verfahren und die erforderlichen Zustimmungen

Eine Aktiengesellschaft arbeitet mit stärker formalisierten Abläufen als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine Satzungsänderung setzt einen Beschluss der Hauptversammlung und anschließend eine notarielle Urkunde voraus. Betrifft die Änderung grundlegende Punkte, kann eine qualifizierte Mehrheit der Aktionäre oder sogar Einstimmigkeit erforderlich sein. Wir beraten, welche Zustimmungen formell und welche praktisch benötigt werden, damit die Änderung ohne Unterbrechung verläuft.

Wovon das Honorar abhängt

  • Umfang der Satzungsänderung
  • Ob die Änderung grundlegende Punkte betrifft, etwa den Unternehmensgegenstand oder den Sitz
  • Anzahl der Aktionäre und Ausmaß des Widerstands gegen die Änderung

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

Beratung vereinbarenSchreiben Sie uns