Für wen ist dieser Service geeignet
Eine Satzungsänderung ist sinnvoll, sobald sich die Aktionärsstruktur verändert hat oder die ursprüngliche Satzung der neuen geschäftlichen Wirklichkeit nicht mehr entspricht. Manche Änderungen sind kosmetisch, etwa die Verlegung des Sitzes oder eine neue Firma. Andere greifen tiefer, in die Struktur des Vorstands, in die Regeln für die Bestellung des Aufsichtsrats oder in das Verfahren der Hauptversammlung. Jede Änderung erfordert die Form einer notariellen Urkunde und eine Eintragung im Register.
Das formelle Verfahren und die erforderlichen Zustimmungen
Eine Aktiengesellschaft arbeitet mit stärker formalisierten Abläufen als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine Satzungsänderung setzt einen Beschluss der Hauptversammlung und anschließend eine notarielle Urkunde voraus. Betrifft die Änderung grundlegende Punkte, kann eine qualifizierte Mehrheit der Aktionäre oder sogar Einstimmigkeit erforderlich sein. Wir beraten, welche Zustimmungen formell und welche praktisch benötigt werden, damit die Änderung ohne Unterbrechung verläuft.