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Gesellschaftsrecht

Kommanditgesellschaft (sp.k.) mit verbindlicher Steuerauskunft

Für Unternehmer, die in Polen eine Kommanditgesellschaft mit einmaliger Besteuerung des Gewinns des Komplementärs führen möchten und diese Behandlung durch eine verbindliche Einzelauskunft bestätigt haben wollen.

Honorar
ab 2 300 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags einer Kommanditgesellschaft mit einer natürlichen Person als Komplementär
  • Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft in das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sadowy, KRS)
  • Erstellung und Einreichung des Antrags auf eine verbindliche Einzelauskunft
  • Vertretung im Verfahren vor dem Direktor der Landesinformation der Finanzverwaltung (Krajowa Informacja Skarbowa, KIS)

Was der Preis nicht umfasst

  • Klagen bei den Verwaltungsgerichten (Woiwodschaftsverwaltungsgericht und Oberstes Verwaltungsgericht)
  • Laufende Buchführung und Steuerbetreuung nach der Eintragung
  • Atypische Strukturen mit mehreren Komplementären oder zusätzlichen Investoren

Was Sie erhalten

  • Beim Registergericht eingereichter Antrag auf Eintragung der Kommanditgesellschaft samt vollständigen Unterlagen
  • Antrag auf eine verbindliche Einzelauskunft zur Besteuerung des Komplementärs, geführt bis zur Entscheidung der Behörde
Wie es abläuft

Wie der Komplementär besteuert wird

In einer Kommanditgesellschaft mit einer natürlichen Person als Komplementär wird dessen Gewinn im Ergebnis einmal besteuert. Der Mechanismus in vier Schritten.

  1. Die Gesellschaft zahlt CIT

    Die Kommanditgesellschaft ist Körperschaftsteuersubjekt und versteuert ihr Einkommen mit 9% oder 19%.

  2. Gewinn geht an den Komplementär

    Vom ausgezahlten Gewinn zahlt der Komplementär eine pauschale Einkommensteuer von 19%.

  3. Abzug der CIT der Gesellschaft

    Von dieser Steuer zieht der Komplementär den Teil der von der Gesellschaft gezahlten CIT ab, der auf seinen Gewinnanteil entfällt.

  4. Einmalige Besteuerung

    Nach dem Abzug wird der Gewinn des Komplementärs im Ergebnis einmal besteuert. Der Abzug gilt bereits für die Vorauszahlungen im Jahresverlauf.

Für wen ist dieser Service geeignet

Die Kommanditgesellschaft passt dort, wo ein Gesellschafter das Unternehmen führt und vertritt, während die übrigen Kapital einbringen und ihre Haftung auf die Höhe der Einlage begrenzen. In der Struktur, die wir vorbereiten, ist der Komplementär, also der geschäftsführende Gesellschafter, eine natürliche Person. Er profitiert von der einmaligen Besteuerung des Gewinns, die unten beschrieben ist.

Warum die verbindliche Einzelauskunft im Preis enthalten ist

Die Besteuerung des Komplementärs folgt aus dem Gesetz, in der konkreten Lage eines Gesellschafters ist eine verbindliche Bestätigung dennoch wertvoll. Im Preis erstellen und reichen wir daher den Antrag auf eine verbindliche Einzelauskunft ein und vertreten Sie im Verfahren vor dem Direktor der Landesinformation der Finanzverwaltung. So liegt die Position der Behörde schriftlich vor, bevor die Gesellschaft Gewinn auszahlt. Klagen bei den Verwaltungsgerichten sind nicht enthalten, ihr Bedarf und ihre Kosten werden gesondert abgestimmt.

Preis und Umfang

Der Preis beginnt bei EUR 2300 netto und umfasst die Gründung der Gesellschaft sowie den Auskunftsantrag samt vollständigem Verfahren vor der Landesinformation der Finanzverwaltung. Nicht enthalten sind Klagen bei den Verwaltungsgerichten und eine atypische Gesellschafterstruktur, diese werden individuell kalkuliert.

Wovon das Honorar abhängt

  • Zahl und Art der Gesellschafter sowie die gewählte Struktur der Gesellschaft
  • Grad der Individualisierung und Verhandlung des Gesellschaftsvertrags
  • Umfang der im Antrag erfassten Fragestellungen

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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