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Gesellschaftsrecht

Finanzierungsreife Gesellschaftsstruktur (sp. z o.o. oder P.S.A. mit Basis-SHA)

Für Gründerteams, die eine externe Finanzierung planen und eine vollständige Gesellschaftsstruktur in Polen samt Gesellschaftervereinbarung benötigen, die das Verhältnis der Gründer regelt, bevor ein Investor einsteigt.

Honorar
ab 2 300 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Wahl der Rechtsform, GmbH (sp. z o.o.) oder Einfache Aktiengesellschaft (prosta spolka akcyjna, P.S.A.), passend zum Profil des Teams und zu den Finanzierungsplänen
  • Erstellung der Gründungsurkunde oder der Satzung, des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsprotokolle
  • Basis-Gesellschaftervereinbarung (SHA) mit Stimmrechten, Gewinnverteilung, Mitverkaufsrecht (tag-along), Wettbewerbsverboten und den Bedingungen für den Einstieg eines Investors
  • Erstellung und Einreichung des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft in das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sadowy, KRS)
  • Beratung zur Zivilrechtsgeschäftssteuer (podatek od czynnosci cywilnoprawnych, PCC)

Was der Preis nicht umfasst

  • Fortgeschrittene Investitionsmechanismen wie Liquidation Preference, Vesting und Anti-Dilution
  • Aufbereitung von Finanzdaten oder eines Businessplans für die Finanzierungsrunde
  • Durchführung der Finanzierung selbst und Verhandlungen mit Investoren (gesonderte Leistungen)

Was Sie erhalten

  • Beim Registergericht eingereichter Antrag auf Eintragung der Gesellschaft, mit einer für Investorengespräche vorbereiteten Struktur
  • Gesellschaftervereinbarung, die das Verhältnis der Gründer absichert und die wesentlichen Regeln der Geschäftsführung festlegt
Wie es abläuft

Wie die finanzierungsreife Struktur entsteht

Wir errichten die Gesellschaft und eine Gesellschaftervereinbarung, die zum Profil des Teams und zu den Erwartungen der Investoren passt, damit das Unternehmen beim ersten Finanzierungsschritt eine klare Struktur hat. Vier Schritte.

  1. Team und Ziele

    Wir klären das Profil der Gründer, die geplanten Anteile, die Finanzierungsquelle und die Wachstumsperspektive.

  2. Rechtsform und Dokumente

    Wir wählen die Rechtsform und erstellen Gründungsurkunde oder Satzung, Gesellschaftsvertrag und SHA.

  3. Gesellschaftervereinbarung

    Wir erarbeiten die Basis-Gesellschaftervereinbarung mit den Bedingungen der gemeinsamen Unternehmensführung.

  4. Eintragung

    Wir reichen den Antrag beim Registergericht ein; nach der Eintragung ist die Struktur für Investorengespräche vorbereitet.

Für wen ist dieser Service geeignet

Die Struktur vorab aufzubauen lohnt sich für Teams, die eine Finanzierung ernsthaft anstreben. Statt die ersten Investorengespräche abzuwarten, errichten wir Gesellschaft und Gesellschaftervereinbarung sofort, damit Registerverfahren nicht genau dann Zeit kosten, wenn ein Investor Interesse zeigt. Eine saubere Struktur klärt zugleich das Verhältnis der Gründer und schützt deren Interessen, wenn sich das Team verändert.

Was die Gesellschaftervereinbarung regelt

Die Basis-Gesellschaftervereinbarung regelt Stimmrechte, die Gewinnverteilung, das Mitverkaufsrecht (tag-along) und Wettbewerbsverbote. Sie sichert außerdem die Bedingungen für den Einstieg eines neuen Investors und legt die Verfahren für wesentliche Entscheidungen fest. Fortgeschrittene Mechanismen wie Liquidation Preference oder Vesting enthält sie nicht, diese werden üblicherweise unmittelbar mit den Investoren verhandelt. Sie schafft das Fundament, von dem aus verhandelt wird.

Preis und Umfang

Der Preis beginnt bei EUR 2300 netto und umfasst ein Gründerteam von bis zu drei Personen, eine geplante Finanzierungsrunde und einen Basisumfang der Gesellschaftervereinbarung, ohne fortgeschrittene Mechanismen wie Liquidation Preference oder Vesting. Ein größeres Team, eine komplexere Anteilsstruktur oder ein weiterer Umfang der Schutzklauseln werden individuell kalkuliert.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl der Gründer und Komplexität der Anteilsstruktur
  • Umfang der Schutzmechanismen in der Gesellschaftervereinbarung
  • Bedarf an weiteren Anmeldungen oder Registerverfahren

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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