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Gesellschaftsrecht

Anmeldung eines Einzelunternehmens in Polen (CEIDG)

Für Personen, die in Polen ein Einzelunternehmen aufnehmen und vom ersten Tag an die Tätigkeitskennzahlen, die Besteuerungsform sowie die Meldungen beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung richtig gesetzt haben wollen.

Honorar
ab 450 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Auswahl der Tätigkeitskennzahlen (PKD) und Prüfung, ob die geplante Tätigkeit eine Konzession, eine Genehmigung oder eine Eintragung im Register regulierter Tätigkeiten erfordert
  • Wahl der Besteuerungsform (Steuerskala, linearer Einkommensteuersatz oder Pauschalbesteuerung der Einnahmen) passend zur geplanten Tätigkeit
  • Ausfüllen und Einreichen des Antrags CEIDG-1 samt Meldung bei der Sozialversicherung (ZUS) und Entscheidung über die Umsatzsteuerregistrierung
  • Beratung zur Startvergünstigung und zu den ermäßigten Sozialversicherungsbeiträgen

Was der Preis nicht umfasst

  • Laufende Buchführung und Steuerabrechnungen nach der Anmeldung (gesondert mit einem Buchführungsbüro oder Steuerberater)
  • Erlangung von Konzessionen, Genehmigungen oder Eintragungen in Register regulierter Tätigkeiten (gesonderte Kalkulation)
  • Registrierung einer Gesellschaft im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS), die gesonderte Leistungen abdecken

Was Sie erhalten

  • Ein aktives Einzelunternehmen, eingetragen im Zentralregister der Wirtschaftstätigkeit (CEIDG), mit zugewiesener statistischer Kennummer (REGON) und Steuerkennzeichen (NIP)
  • Eine bewusst gewählte Besteuerungsform und eine Meldung bei der Sozialversicherung mit Wirkung ab dem ersten Tag der Tätigkeit
Wie es abläuft

Wie die Anmeldung im CEIDG funktioniert

Die Anmeldung eines Einzelunternehmens im CEIDG ist gebührenfrei und schnell, über das Ergebnis entscheiden die im Antrag getroffenen Entscheidungen. Vier Schritte.

  1. Gespräch und Umfang

    Wir legen den Gegenstand der Tätigkeit fest, wählen die Tätigkeitskennzahlen und prüfen, ob eine Konzession oder Genehmigung erforderlich ist.

  2. Besteuerung und Sozialversicherung

    Wir wählen die Besteuerungsform und den Umfang der Meldungen bei der Sozialversicherung, unter Berücksichtigung der Startvergünstigung und der ermäßigten Beiträge.

  3. Antrag CEIDG-1

    Wir füllen den Antrag CEIDG-1 aus und reichen ihn samt Meldung bei der Sozialversicherung und, wo sinnvoll, samt Umsatzsteuerregistrierung ein.

  4. Start der Tätigkeit

    Die Tätigkeit wird im CEIDG eingetragen und kann mit korrekt gewählten Meldungen ausgeübt werden.

Für wen ist dieser Service geeignet

Die Eintragung im CEIDG ist der einfachste Weg in eine eigene Tätigkeit in Polen und passt zu Dienstleistungen, Handwerk, freiberuflicher Arbeit und kleinem Handel. Rechtliche Unterstützung lohnt sich dort, wo am Anfang ein teurer Fehler leicht passiert: bei der Auswahl der Tätigkeitskennzahlen, bei der Wahl der Besteuerungsform und bei den Meldungen zur Sozialversicherung und zur Umsatzsteuer. Gut getroffene Entscheidungen in dieser Phase ersparen späteren Korrekturen und Nachzahlungen.

Was vor der Anmeldung zu klären ist

Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei und läuft über einen einzigen Antrag CEIDG-1, doch in diesem Antrag fallen Entscheidungen, die die folgenden Jahre prägen. Die Besteuerungsform, also die Steuerskala, der lineare Einkommensteuersatz oder die Pauschalbesteuerung der Einnahmen, wird an die erwarteten Einnahmen und Kosten angepasst. Wir entscheiden ebenso, ob die persönliche Umsatzsteuerbefreiung unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwelle günstiger ist als die Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger, und prüfen, ob die Befreiung überhaupt zur Verfügung steht, denn das Gesetz nimmt unter anderem Rechts- und Beratungsdienstleistungen unabhängig von der Höhe des Umsatzes davon aus. Bei der Sozialversicherung prüfen wir den Anspruch auf die Startvergünstigung und auf ermäßigte Beiträge, damit die Meldung von Anfang an zum geplanten Modell der Tätigkeit passt.

Was der Preis abdeckt

Der Preis von EUR 450 netto ist ein Ausgangswert für eine Standardanmeldung eines Einzelunternehmens samt begleitender Beratung. Bestimmt wird er von der Anzahl und Art der geplanten Tätigkeitsbereiche, von der erforderlichen Analyse der Besteuerungsform und der Sozialversicherungsbeiträge für ein konkretes Geschäftsmodell sowie von weiteren Meldungen wie Umsatzsteuer, EU-Umsatzsteuer, Registrierkasse oder Beschäftigung von Arbeitnehmern. Weitere Meldungen, Konzessionen und Genehmigungen werden gesondert kalkuliert, und der endgültige Umfang samt Honorar wird vor Beginn der Arbeiten bestätigt.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl und Art der geplanten Tätigkeitsbereiche (Tätigkeitskennzahlen, regulierte Tätigkeit)
  • Erforderliche Analyse der Besteuerungsform und der Sozialversicherungsbeiträge für ein konkretes Geschäftsmodell
  • Weitere Meldungen (Umsatzsteuer, EU-Umsatzsteuer, Registrierkasse, Beschäftigung von Arbeitnehmern)

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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