Zum Inhalt springen
Gesellschaftsrecht

Emission neuer Aktien in einer Aktiengesellschaft (S.A. oder PSA)

Für Aktionäre einer polnischen Aktiengesellschaft (spółka akcyjna, S.A.) oder einer einfachen Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna, PSA), die das Wachstum der Gesellschaft über die Emission neuer Aktien finanzieren möchten.

Honorar
ab 1 400 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Vorbereitung der Emissionsunterlagen und des Beschlusses der Hauptversammlung
  • Prüfung der Bezugsrechte und der Beschränkungen bei der Ausgabe von Aktien
  • Emissionsunterlage nach den gesetzlichen Anforderungen, soweit eine solche verlangt wird
  • Begleitung des Zeichnungsverfahrens durch die Investoren
  • Vorbereitung der Anmeldungen für das Nationale Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS)
  • Eintragung der Kapitalerhöhung beim Registergericht

Was der Preis nicht umfasst

  • Investmentberatung und Bewertung der Aktien, die Gegenstand gesonderter Beratung ist
  • Besteuerung der Einkünfte der Aktionäre aus einem späteren Verkauf der Aktien
  • Ausländische Regelungen, soweit die Aktien außerhalb Polens angeboten werden sollen

Was Sie erhalten

  • Antrag auf Eintragung der Kapitalerhöhung beim Registergericht mit vollständigem Dokumentensatz eingereicht
  • Neue Aktien für die Zeichner eingetragen
Wie es abläuft

Wie die Emission neuer Aktien in einer Aktiengesellschaft abläuft

Die Emission neuer Aktien in einer Aktiengesellschaft oder einer einfachen Aktiengesellschaft setzt einen Beschluss der Hauptversammlung und die Eintragung im KRS voraus, unter Berücksichtigung der Rechte der bisherigen Aktionäre. Vier Schritte.

  1. Beschluss der Hauptversammlung

    Die Hauptversammlung der Aktionäre beschließt die Emission neuer Aktien und legt die Bedingungen des Angebots fest.

  2. Zeichnung der Aktien

    Neue Investoren und bestehende Aktionäre zeichnen die Aktien nach dem Emissionsverfahren.

  3. Unterlagen für das KRS

    Wir erstellen die vollständigen Unterlagen zu den Änderungen des Kapitals und der Aktienstruktur.

  4. Eintragung

    Wir benachrichtigen das Registergericht (sąd rejestrowy), das die Kapitaländerung einträgt.

Für wen die Emission neuer Aktien geeignet ist

Die Aktienemission ist der Weg für Aktiengesellschaften und einfache Aktiengesellschaften, die Kapital bei neuen Investoren aufnehmen wollen, sowie für bestehende Aktionäre, die ihre Beteiligung erhöhen wollen. Das Verfahren ist formeller als eine Kapitalerhöhung in einer GmbH, weil Regeln zum Schutz der Minderheitsaktionäre und die Bezugsrechte der bestehenden Aktien zu beachten sind. Emissionsunterlagen, Beschluss und Registeranmeldung bearbeiten wir in einem Zug, damit die Eintragung die tatsächlich gezeichneten Aktien abbildet.

Bezugsrecht und Zeitplan der Emission

Die bisherigen Aktionäre haben ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien im Verhältnis zu ihrer bestehenden Beteiligung, was sorgfältige Vorbereitung und Zeit für ihre Entscheidung erfordert. Richtet sich die Emission an mehrere Investoren oder soll sie das Bezugsrecht einschränken, ist dies bereits bei Beschluss und Unterlagen zu berücksichtigen, damit die Emission den geltenden Regeln entspricht und alle Aktionäre gleich behandelt.

Wovon das Honorar abhängt

  • Umfang der Emission und Anzahl der neuen Aktien
  • Anzahl der zeichnenden Investoren
  • Ob die Emission das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre wahrt

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

Beratung vereinbarenSchreiben Sie uns