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Gesellschaftsrecht

Änderung der Satzung einer einfachen Aktiengesellschaft (PSA)

Für Aktionäre einer polnischen einfachen Aktiengesellschaft (prosta spółka akcyjna, PSA), die Bestimmungen der Satzung ändern und die Flexibilität dieser Rechtsform nutzen möchten.

Honorar
ab 1 200 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Prüfung der vorgeschlagenen Satzungsänderungen
  • Entwurf des neuen Satzungstextes oder der Änderungen der bestehenden Satzung
  • Beschluss der Hauptversammlung der Aktionäre
  • Notarielle Urkunde in den Fällen, in denen der Gegenstand der Änderung diese Form verlangt
  • Einreichung der Anmeldung beim Registergericht
  • Eintragung der Änderung im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS)

Was der Preis nicht umfasst

  • Notargebühren, soweit die notarielle Form erforderlich ist, als externe Kosten
  • Bearbeitung der steuerlichen und buchhalterischen Folgen der Änderungen
  • Verlegung des Sitzes der Gesellschaft, ein anderes Verfahren

Was Sie erhalten

  • Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung beim Registergericht eingereicht
  • Flexible Bestimmungen, die an den Bedarf der Aktionäre angepasst sind
Wie es abläuft

Wie die Satzungsänderung einer PSA abläuft

Die Satzung einer einfachen Aktiengesellschaft bietet Flexibilität, die die Aktionäre gestalten können. Die Änderung setzt einen Beschluss der Hauptversammlung und die Eintragung im KRS voraus. Drei Schritte.

  1. Festlegung der Änderungen

    Die Aktionäre legen fest, welche Änderungen sie in der Satzung umsetzen wollen, unter voller Nutzung der Flexibilität der PSA.

  2. Neuer Satzungstext

    Wir entwerfen die neue Satzung oder halten die Änderungen in einer Niederschrift fest, die die Aktionäre annehmen.

  3. Eintragung

    Wir benachrichtigen das Registergericht (sąd rejestrowy), das die Satzungsänderungen einträgt.

Für wen die Satzungsänderung einer PSA geeignet ist

Die einfache Aktiengesellschaft ist eine Rechtsform, die zu Start-ups und Unternehmen passt, für die Geschwindigkeit und Flexibilität im Vordergrund stehen. Ihre Satzung lässt sich nahezu frei gestalten, wodurch die Bestimmungen an ein konkretes Geschäftsmodell und an das Verhältnis zwischen den Aktionären angepasst werden können. Eine Änderung ist sinnvoll, wenn sich die geschäftliche Wirklichkeit verändert hat oder wenn eine zu Beginn bewusst einfach gehaltene Satzung präziser werden muss.

Die Flexibilität der PSA in der Praxis

Die Satzung einer einfachen Aktiengesellschaft kann nahezu alles enthalten, was die Aktionäre sich vorstellen, innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Regelung. Das erlaubt maßgeschneiderte Gestaltungen für Investoren, Vesting-Mechanismen und Regelungen zu Fragen, die eine traditionelle Aktiengesellschaft in einer gesonderten Vereinbarung lösen müsste. Wenn die Arbeitsweise des Leitungsorgans, die Stimmrechte, die Grundsätze der Ausschüttungen oder das Verfahren beim Ausscheiden eines Aktionärs geändert werden müssen, ist die PSA-Satzung ein wirkungsvolles Instrument.

Wovon das Honorar abhängt

  • Anzahl der Änderungen und ihr Umfang
  • Ob die Änderung eine notarielle Urkunde erfordert
  • Anzahl der Aktionäre, die zu benachrichtigen sind

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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