Für wen die Satzungsänderung geeignet ist
Eine Satzungsänderung ist sinnvoll, wenn sich das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern verändert hat, wenn die Regelungen zur Geschäftsführung an eine neue geschäftliche Wirklichkeit anzupassen sind oder wenn Bestimmungen, die zu Beginn zu allgemein gefasst waren, präziser werden müssen. Manchmal verhindert eine Änderung einen künftigen Streit zwischen den Gesellschaftern, manchmal löst sie einen bereits bestehenden.
Form der Änderung: notarielle Niederschrift als Regel, S24 als Ausnahme
Die Regel ist die notarielle Niederschrift. Der Beschluss über die Änderung der Satzung muss in eine von einem Notar aufgenommene Niederschrift aufgenommen werden. Die Ausnahme betrifft Gesellschaften, deren Satzung ursprünglich anhand der Vorlage im S24-System geschlossen wurde: solche Gesellschaften können ihre Satzung über das elektronische System ändern, jedoch ausschließlich hinsichtlich der variablen Satzungsbestimmungen. Ist die Gesellschaft beim Notar entstanden oder geht die Änderung über diese Bestimmungen hinaus, steht das S24-Verfahren nicht zur Verfügung.