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Gesellschaftsrecht

Änderung der Satzung einer GmbH (sp. z o.o.)

Für Gesellschafter einer polnischen GmbH (sp. z o.o.), die Bestimmungen der Satzung ändern möchten, von Regelungen zur Geschäftsführung bis zu den Grundsätzen der Gewinnverteilung.

Honorar
ab 600 EUR netto
Preise netto, in EUR. Die USt hängt von Ihrem Status und Sitz ab.

Diese Leistung können Sie direkt beauftragen, ohne vorherige Beratung. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Angebot anfordern Zuerst eine Beratung buchen
Eine Beratung ist optional. Um Ihr Anliegen zuerst mit einem Anwalt zu besprechen, können Sie eine Beratung für 600 PLN netto + USt buchen. Bei anschließender Beauftragung werden ihre Kosten auf das Projekthonorar angerechnet.

Vor Beginn vereinbaren und bestätigen wir den Umfang und das Honorar. Der Preis ist orientierend und stellt kein Angebot im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuchs dar.

Was ist enthalten

  • Prüfung des Umfangs der von den Gesellschaftern gewünschten Änderungen
  • Entwurf des geänderten Satzungstextes
  • Gesellschafterbeschluss über die Änderung in einer notariellen Niederschrift, bei Gesellschaften nach der S24-Vorlage auch über das elektronische System, soweit die Änderung die variablen Satzungsbestimmungen betrifft
  • Einreichung der Anmeldung beim Registergericht
  • Eintragung der Änderung im Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy, KRS)

Was der Preis nicht umfasst

  • Notargebühren, soweit die notarielle Form erforderlich ist, als externe Kosten
  • Abstimmung mit der Buchhaltung nach der Änderung, eine gesonderte Leistung
  • Verlegung des Sitzes der Gesellschaft, ein anderes Verfahren, das gesondert abgerechnet wird

Was Sie erhalten

  • Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung beim Registergericht eingereicht
  • Klare und aktuelle Bestimmungen im Verhältnis der Gesellschafter
Wie es abläuft

Wie die Satzungsänderung in einer GmbH abläuft

Die Änderung der Satzung einer GmbH erfolgt je nach Umfang der Änderung über das S24-System oder beim Notar. Drei Schritte.

  1. Festlegung der Änderungen

    Die Gesellschafter legen fest, was sie in der Satzung ändern wollen und ob die Änderung über S24 möglich ist oder einen Notar erfordert.

  2. Entwurf des Textes

    Wir entwerfen den neuen Satzungstext oder die Niederschrift der Änderung, die die Gesellschafter durch Beschluss annehmen.

  3. Eintragung

    Wir reichen die Anmeldung beim Registergericht (sąd rejestrowy) ein, das die Änderung einträgt.

Für wen die Satzungsänderung geeignet ist

Eine Satzungsänderung ist sinnvoll, wenn sich das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern verändert hat, wenn die Regelungen zur Geschäftsführung an eine neue geschäftliche Wirklichkeit anzupassen sind oder wenn Bestimmungen, die zu Beginn zu allgemein gefasst waren, präziser werden müssen. Manchmal verhindert eine Änderung einen künftigen Streit zwischen den Gesellschaftern, manchmal löst sie einen bereits bestehenden.

Form der Änderung: notarielle Niederschrift als Regel, S24 als Ausnahme

Die Regel ist die notarielle Niederschrift. Der Beschluss über die Änderung der Satzung muss in eine von einem Notar aufgenommene Niederschrift aufgenommen werden. Die Ausnahme betrifft Gesellschaften, deren Satzung ursprünglich anhand der Vorlage im S24-System geschlossen wurde: solche Gesellschaften können ihre Satzung über das elektronische System ändern, jedoch ausschließlich hinsichtlich der variablen Satzungsbestimmungen. Ist die Gesellschaft beim Notar entstanden oder geht die Änderung über diese Bestimmungen hinaus, steht das S24-Verfahren nicht zur Verfügung.

Wovon das Honorar abhängt

  • Umfang der Änderungen, eine Änderung oder mehrere gleichzeitig
  • Ob die Änderung eine notarielle Urkunde erfordert oder über S24 möglich ist
  • Anzahl der Gesellschafter, deren Zustimmung die Änderung erfordert

Wir vereinbaren das Honorar individuell, als Stundensatz oder als Pauschale, und bestätigen es vor Beginn.

Angebot anfordern

Um diese Leistung zu beauftragen, beschreiben Sie Ihr Anliegen. Eine Beratung ist nicht erforderlich. Umfang und Honorar bestätigen wir vor Beginn.

Die im Zusammenhang mit rechtlicher Unterstützung übermittelten Informationen unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten nach polnischem Recht.

Wie Sie starten

Sie können diese Leistung direkt beauftragen oder zuerst eine Beratung buchen. Für die Beauftragung ist keine Beratung erforderlich.

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